Teil eines Werkes 
4 (1820) Die altenburgsche Landwirthschaft / beschrieben von Friedrich Schmalz
Entstehung
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Besitzungen nicht allein behaupten und auf ihre Kinder vererben können, sondern die meisten hinterlassen überdies Geld, baar oder in Dokumenten; so bleibt gewöhnlich jedes Bauergut in derselben Familie, die es seit langen Zeiten besaß. Aeußerst selten findet sich ein Mal ein liederlicher Wirth, der genöthigt ist, sein Gut zu verkaufen, und dann verkauft er es auch nicht eher, als bis es völlig niederge⸗ bracht ist. Deshalb bin ich nicht im Stande die Preise der Bauergüter genau anzugeben. Soviel kann ich aber ver⸗ sichern, daß manches Gut, worauf nur zwei Pferde und kein weiteres Angespann gehalten wurde, für 3000 Thlr. in Lehn genommen werden mußte, und was wahrscheinlich, im Fall es aus freier Hand verkauft, nicht 5⁰ 700⁰ Thlr. gelassen worden wäre.

Ich weiß, daß in Raitz en, wo der Boden keine vor⸗ zügliche natürliche Beschaffenheit besitzt, ein einspänniges Bauergut mit 2600 Thlr gleich nach dem Krieg bezahlt worden ist. Man vergesse nicht zu berücksichtigen, daß diese Bauergüter mit hohen Abgaben belastet sind, viele die Schafe der Gerichtsherrschaft ernähren helfen, und wohl noch mancherlei Frohnen leisten müssen. ö

Ich weiß, daß im Einzelnen der altenburgsche Acker Feld mit 5 bis 600 Thlr., in besondern Fällen auch noch hö⸗ her bezahlt worden ist.

Daß kleine Güter theurer sind als im Verhältniß die größßern, beweist, meiner Ansicht gemäß, am besten, daß im Altenburgschen die Landwirthschaft im Allgemeinen auf einer hohen Stufe der Vollkommenheit stehen muß, und denkende Landwirthe unter den Bauern nicht selten seyn können. Es beweist auch am sichersten, daß die Bauern