uithin au un n gut pfen nhhn auf den it dochin gin Achtzehnter Abschritt.
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Ver mehtzr Wert h der Geund stücke. 1 Kasten obr
Wenn an bei den größern Gütern die Brauereien Metern ast größern G
Brennereien, die Weidegerechtsamen auf der Unterthanen Grundstücken, die Lehnseinkünfte, Zinsen, die übrigen
144— Sehsnen u⸗ die Frohnen der Rtene und 2— iü gleichen Vorküge mehr, für sich anschlägt und Vie tin Att
Abgaben, welche in der Regel auf den Rittergütern liegen, 2 Rh berücksichtigt, so wird es sich zeigen, daß im Altenburg⸗ nirvihnl schen in der Regel die Bauergüter höher im Preise stehen, ehna als im Verhältniß die größern Rittergüter. Dies ist schon schem Eit lange der Fall gewesen, und das hat dazu bewogen, daß iche abläf schon längst viele Kammer⸗ und Rittergüter zerschlagen ind befrdn und einzeln verkauft worden sind. Mir sind mehrere Orte r nimmist bekannt, wo früher ein Kammergut oder ein Rittergut hinein tht stand, aber jetzt nur von wohlhabenden Bauern bewohnt
wird. Ein großer Theil derjenigen Bauern, welche jetzt ehemalige Kammer- oder Ritterguts⸗Grundstücke besitzen, sind eigentliche Erbpachter, denn einen großen Theil des Werths ihrer Grunbdstücke müssen sie heute noch verzinsen, dies entweder mit baarem Geld, oder zum großen Theil mit Naturalien.
Bauergüͤter sind selten fe
il, denn in der Regel be⸗ wirthschaften die Besitzer derselbe
u sie so gut, daß sie ihre
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