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dentlichen Stroh⸗ und Düngermangel veranlaßt hat, ein Mal eine Frucht mehr als gewöhnlich abnöthigen, und er
wird doch noch die Bestellungskosten reichlich ersetzen. Mit dem kraftlosen Boden darf ich dies nicht wagen, dieser trägt mir in diesem Fall vielleicht kaum die Hälfte der Bestel⸗ lunantkosten und obendrein kann ich ihm auch für die Zu⸗ kunft großen Schaden zufügen.
d. 550. Beim kraftvollen Boden darf ich auch nicht ängst⸗ lich in der Wahl der Früchte, die ich auf ihm erzielen will, seyn; er trägt jede, die dem Klima angemessen ist.
Deshalb läßt sich mit ihm viel freier wirthschaften, und dies hat ebenfalls viel Werth; denn welcher Mensch ver⸗ mehrt nicht gern seine Freiheit auf jede erlaubte Art? und
befindet sich der Landwirth nicht um vieles freier, wenn er nicht ängstlich sich an eine festgesetzte Fruchtfolge binden darf?
§. 551.
Auf kraftvollem Boden kann und darf ich viel dün⸗
ner säen, als auf magerm, folglich viel Saamen ersparen. Auf kräftigem Boden breiten sich die Pflanzen aus, treiben viele Stengel, wodurch sie nicht allein das Unkraut ver⸗ drängen und dick genug zu stehen kommen, sondern auch noch mehr Ausbeutegeben, als die auf armen Feldern dick— gesäeten; der Ertrag wird daher auf doppelte Weise erhö het, erstens durch die Ersparung des Saamens und durch die größere Ernde.


