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2.
olkswirihschaft.
Unter den Banden, welche die Menschen aneinander knüpfen, daß nicht jedes Hauswesen einzeln, abgeschieden, um andere unbekümmert dasteht, nimmt das Wirthschaftswesen eine der ersten Stellen ein; nur äußert es nicht schon im Anfange des geselligen Lebens seine Macht, sondern erstarkt erst mit der Ausbildung desselben, wie auch der geistige Verkehr erst später mächtig genug wird, die abgeschiedene Einseitigkeit der Völker aufzuheben. Betrachtet man die gesammte wirth— schaftliche Thätigkeit in einem Volke, den Wechsel und Zu— sammenhang des Erzeugens und Verbrauchens, und zwar in einem Zeitpunkte, wo schon alle Seiten des menschlichen We— sens angebaut, entwickelt sind, so ist es unmöglich, die ge— genseitige Abhängigkeit im Einzelnen, das Ineinandergreifen und Zusammenwirken zum Ganzen zu verkennen; man wird in dem Gewerbewesen nichts Angehäuftes, sondern eine or— ganische Verbindung wahrnehmen, ein Gesichtspunkt, welcher neuerlich wenig herausgehoben worden zu seyn scheint, doch reich an fruchtbaren Wahrheiten ist.
Das Wirthschaftswesen in einem weiten, viele Haus— wesen begreifenden Umfange hat eine gemeinschaftliche Bestimmung, nämlich die Befriedigung aller Bedürfnisse, soweit sie durch äußere Güter, Habe, geschehen kann, also
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