auf die Meinung hin, daß ein vernünftiges menschliches Leben nur in dem Staate möglich seyʃ. Die Wirthschaft des Einzelnen wird demnach auch stets in Beziehung auf das Ganze betrachtet; sie wird unter sittliche Gesichts- punkte gebracht, welche zugleich die staatlichen sind, und so steht alles in geordneter Uebereinstimmung. Allerdings aber ist auf die Entwicklung der Gesetze, nach denen ein ganzes Volk seine Bedürfnisse befriediget, fast keine Sorgfalt ver— wendet, und man blieb bei den allgemeinen Sätzen über die Bestimmung des Vermögens stehen, die dagegen neuerlich bei dem Forschen nach jenen Gesetzen Ven aus dem Gesichte verloren wurden.
Die Grundbegriffe finden sich schon mit ziemlicher Be⸗ stimmtheit bei den Alten, wie sie erst neuerlich wieder auf— gehellt worden sind. Indeß ergiebt sich, einige Schwierigkeit aus der Abweichung zwischen den beiden Hauptschriftstellern, KXenophon und Aristoteles, die es rathsam zu machen scheint, bei scharfen Umgränzungen mehr Gewicht auf die Geisteskraft des letzteren zu legen. Von jenem ist für den gegenwärtigen Zweck der sogenannte Oekonomikus, πνοποπμιροἀꝗ Royos, der eine sehr schätzbare Ansicht des häuslichen Lebens der Griechen giebt), und hin und wieder das Buch von den Einkünften Athens wichtig; von dem letzteren hauptsächlich ein Theil des ersten Buches seiner Politik, weil von der Oeko— nomik das zweite Buch gewiß, das erste vielleicht einen an—⸗
Arist. Cap. 3 S. 167— 160. Buhle, Lehrb. d. Gesch. der Philos. III. H. 322.
1) Es u merkwürdig, daß Cicero diese Schrift, die er in seiner Jugend übersetzte, empfiehlt und auf sie hinweißt. (0ffic. II.) Die Römer kamen also in diesem Gebiete nicht weiter, als ihre Lehrer.
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