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(denn wie schwer war es, sich deren zu erwehren, wo nur eine lichte Stelle zwischen rohen oder in Despotie versunkenen Völkern glänzte!); nach dem Geiste unserer Zeit brauchen wir bloß jeden Bewohner des Landes in die Stelle zu setzen, die vor 21 Jahrhunderten nur dem hellenischen Bürger ein— geräumt wurde. Alle das Wirthschaftswesen betreffende Ueberzeugungen bilden zusammengenommen eine der merk— würdigsten und eigenthümlichsten Seiten der Staatswissen— schaft in ihrer ersten Periode).
ö Die Griechen bezogen Alles auf den Staat, ordneten ihm leicht und freudig die bürgerlichen Lebensverhaltnisse un— ter, ertrugen des Ganzen willen Beschränkungen jeder Art ohne Widerwillen. Eine Folge davon war, daß sie die Wis— senschaften von der sittlichen und wirthschaftlichen Einrichtung des Privatlebens(Ethik und Oekonomik) mit der Staatswissenschaft(Politik) zusammenstellten, allen dreien die nämlichen Grundsätze gaben und sie mit der gemeinschaft— lichen Benennung Staatswissenschaft belegten, welche in diesem weiteren Sinne nach des Aristoteles bestimmter Erklärung alles dasjenige Wissen begreift, welches in der bürgerlichen Gesellschaft nöthig ist, welches Jeder in ihr ler— nen muß, und soweit er dieß muß 2). Schon dieß deutet
I). S. des Verf. Primae lineae historiae politices, Er- lang. 1846.
2) Tivas yap eινν νορρεον πτυάν ëιειπτμr1φν, eν vα˙6 vo- XEO, ai rot⁴αs SπìIgrous uννννεν, Ma ùαερhι τνο, νν& ( τπνιινν,) öiarascet. Ethic. ad Nicom. I, I. So an mehreren Orten.— Durch Anerkennung dieser doppelten Be— deutung des Wortes Politik lößt sich der frühere Streit über die Frage, ob die Ethik zur Politik gehöre. S. Conring, de civili prudentia. Cap. V. S. 95. Piceart, isag. in lect.


