der Ausgaben zur Landwirthschaft. 17
macht, oder zum Rüben-Bau, u. d. gl. genutzt werden soll. In solchem Fall entsteht alsdann unausbleiblich die Folge, daß die ganze ökono- mische Ordnung umgekehrt wird; die Regierung setzt das Interesse, das dem Landwirthe zum Führer dient, aus den Augen, und vergißt,
—————— ü——
daß ihre unausführbaren Verordnungen nur ö
Trägheit und Zerrüttung erzeugen können. Der
ö Landwirth richtet alle seine Ausgaben auf Profit
und Absatz; und man darf ja nicht glauben, 14
daß derjenige, der es in seiner Gewalt hat, diese
Ausgaben zu machen oder nicht zu machen, V nicht für seinen Theil eben so gut, wie die Re⸗
ö gierung, rechnen und entscheiden sollte; daß er ů ö also, um nicht wider Befehl zu handeln, ganz und gar inne halten, oder sich genöthigt sehn
ö werde, seine Plane zu ändern, den Weg, der
für ihn am vortheilhaftesten war, zu verlassen,
und der Nothwendigkeit nach eigner Wahl nach—⸗ ö
zugeben, eine Aenderung entweder mit seiner ö
Praxis, oder auch wohl mit seinem Stande ö
zu machen, um einem noch größern Uebel aus—
ö zuweichen, welches ihn treffen müßte, wenn er zu seinem Schaden, was ihm befohlen ist, thun, und nach dem Belieben des Cabinettes, und gar bald zum Besten des Monopoliums, das Land bauen wollte.
Die fünf Stücke,‚ die wir so eben angeden⸗Was für Be—
tet haben, betreffen die hauptsächlichsten Nit⸗ Auungende griffe der neumodischen politischen Methode, Ober-Gewalt wodurch die Landwirthschaft bey den gesitteten Wrtölhaft an⸗ Völkern zu Grunde gerichtet wird, und diese Völ— richte. ö ker folglich in Verfall und Verderben gestürzt wer⸗ ů 7 den. Ob wir nun gleich weiter oben schon die Ungereimtheit der mehresten darunter dargethan x
ö haben, und die übrigen ihre Stelle noch ander— M. I. P. 2.. B wärts


