448 Achtes Capitel.
Gränzen bekam, das Land, nachdem es durch so viele ruinöse Kriege geschwächt war, an den Rand des Verderbens, so daß seine zahlreichen Armeen und seine Eroberungen gar nicht weiter vermögend waren, seine Feinde zu schrecken. Und wie gieng das zu?ꝛ:— So gieng es zu: da die Einkünfte des Landes durch die Ausgaben vernichtet wurden; so nahm die Regierung ihre Zuflucht zu Hebungs⸗Mitteln, die das Ende ihrer Kräfte verriethen: und nachdem auch diese kleinen Quellen erschöpfet waren, erbot sich die Regitrung vergebens, die Vorschriften, welche ihr ihre Nachbaren thun würden, anzunehmen. Der Staat, der damals, dem äußerlichen An⸗ scheine nach, noch ganz und unverkürzt war,‚ stand im Begriffe, mit einmal zu verderben, als er seine Rettung— nicht etwan neuen Siegen, sondern ganz unerwärteten, und von den Waf⸗ fen ganz unabhängigen Ereignissen, dem Tod eines einzigen Kopfes, einer Aenderung des In⸗ teresse zwischen den kriegführenden Mächten, und einer Hof-Revolution zu verdanken hatte. Siege ohne Macht können nicht nur weiter nichts, als überhingehende militärische Thaten seyn, son⸗ dern es führt auch überhaupt schon seit langer Zeit die europäische Politik dermaäßen den Vor— sitz bey den Friedens-Tractaten, daß von den mehresten Kriegen am Ende weiter kein Denkmal übrig bleibt, als die Geschichte von den Thaten und Unthaten der Fürsten⸗Zänkereyen.
Wenn nun auch schon Friedens⸗Verträge den offenbaren Feindseligkeiten ein Ende machen; so giebt es doch unter diesen Verträgen nur wenige, die eine gleiche Gewalt über den Krieg selbst hätten. Im eigentlichen Sinn ist jeder Eingriff in die Rechte unsers Nachbars
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