XX Vorrede des Uebersetzers.
Nur Mangel an Rücksicht auf diese nothwendige Weisheit des Staats-Administrators konnte den Herrn Reg. Rath Crome verleiten, die Grundsätze des ver— ewigten Leopolds, und die Verfügungen, die dieser vor⸗ treffliche Fürst in der toscanischen Staats-Verwaltung traf, bloß darum in der östreichischen Monarchie, oder in andern europäischen Staaten für minder anwendbar zu
erklären, weil sie Leopold nicht so gleich— vielleicht schon von Florenz aus durch ein Ediet— in den östrei⸗
chischen Erblanden angewandt hat(3). Die Grundsätze selbst sind überall der Anwendung fähig; nur aber wird jedes andre Land nach einem andern Proceduren-Plane reformiret werden müssen. Von einer Vergleichung aber zwischen Leopolds vier⸗und-zwanzig⸗jähriger Regierung in Toscana und seiner kaum zweyjährigen Regierung in den östreichischen Erblanden läßt sich kaum weiter etwas sagen, als daß es widersinnig seyn würde, ihn tadeln zu wollen, weil er in den Erblanden seines Häuses nicht auf einmal that, was er in Toscana binnen vier und zwanzig Jahren gethan hatte. Vor allen Dingen mußte der weise und wohlwollende Fürst erst Frieden haben, ehe er Operationen anfangen konnte, die sich unter Kriegs⸗ und Aufruhrs-Unruhen nicht ein— mal anfangen, geschweige ausführen ließen. Und wie lange lebte er denn, nachdem er Frieden, und diesen nur
erst noch auf Einer Seite, erlanget hatte? Ließen ihm die
Pfaffen in den Niederlanden, in Hungarn, in Oestreich, und selbst die hinter seinem Rücken in Toscana wohl die geringste Nuhe zu friedlichen Operationen? Er erlebte die Zeit
( S. seiner Vorrede.
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