Vorrede des Ulebersetzers. IN hsten tige Rücksicht auf die Umstände zu nehmen. Um dieses aren oder jenes wichtiges Gute sicher und auf die Dauer zu 953 stiften, muß er so lange anstehn, bis er es ohne nach— theiliche Folgen unternehmen kann. Er muß nicht einen
Schäden eher heilen wollen, als bis er der Ursache des nnr Schädens abgeholfen hat; und bevor er eine gegebene dishe Veränderung, auf die er bedacht ist, ins Werk richtet, ittel muß er schon bedacht gewesen seyn, die Schadloshaltung blich. derer, die dabey unverschuldeter Weise verliehren könnten, noch sicher zu stellen. Ob es daher gleich in der Theorie er— herei⸗ wiesen ist, daß die Steuer bloß auf den reinen Ertrag der hatte Ländereyen angelegt werden müsse; so wird sich doch der Die weise und gerechte Staats-Administrator, wenn er einen tem. neuen Plan zur Anlage und Einhebung der Steuer zu ent— ung werfen hat, sorgfältig hüten, die Grundsätze übereilter län- Weise gleich anfangs in ihrer ganzen Ausdehnung anzu⸗ von wenden, und den Proprietären auf der Stelle die ganze hoch Besteurung aufzulegen, ehe und bevor für sie, in der don Vermehrung ihres Einkommens und in der Verminderung er ihrer Ausgaben, auch die Mittel ausfindig gemacht sind, ußte ö eine solche Grund-Steuer nicht nur ohne Ueberlast, son⸗ llen ö dern auch so gar mit einem ansehnlichen Vortheile zu tra— sez⸗ gen. Nur stufenweis und allmählich wird er die Steuer die⸗ auf ihre wahre Basis zurückezubringen beflissen seyn, und lie⸗ wird dabey nicht versäumen, sein Publicum zu belehren,
an daß eine so wichtige Reforme, von welcher der gemeinsa—
DtiH me National-Wohlstand, die Befreyung des Staates von Schulden, und das gute Auskommen aller Classen
ech⸗ von Staatsbürgern abhängt, mit Klugheit ohne Convul—
, sion binnen einer mäßigen Reihe von Jahren zu Stande
il⸗ gebracht werden können.
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