troh denn mit⸗ „so und e in Läs⸗ dem Ge⸗ ende fah⸗
ei ist d so, eden⸗ vird, kann wer⸗ einer viehes ein
Man siehet auch von selbst ein, daß man zweierlei Futtersätze nicht anwenden kann, denn ein großer Gutsbesitzer futtert anders als der Bauer, welcher in der Regel alle Arten Vieh halten will, ihm höchstens den Winter über das Leben fristet, und es im Sommer auf der Weide kümmerlich erhält, auch wohl gar, wie in der Nähe Berlins, Stroh verkauft.
Die ritterschaftlichen Taxations-Principien der Kurmark geben Futtersätze an, wonach an— geblich eine reichliche Ausfutterung des Viehes, einschließlich des Streustrohes, nach Ver— schiedenheit der Gegenden berechnet werden soll, und danach wird für Gegenden, wo großes Vieh gehalten wird, in der Tabelle unter dem Zeichen 1
für einen Ochsen 30 Mandel Stroh— 82 Centner und 15 Centner Heu
fur eine Kuh 10—— 49— und 2—. sür eine von mitt⸗
lerer Größe nur 5——— 41— und 10—— f. 100 St. Schaafe 460——— 109— und 45—
Man siehet, daß diese Futtersätze für den Stand der Kultur, wie er vor 40 Jahren war, sich allenfalls rechtfertigen lassen, jetziger Zeit dürften sie indessen nur noch beim Bauernstande in dieser Art angemessen befunden werden.
Wir gehen unsererseits wegen der Futterungsarten der Viehstände auf das zurück, was Abtheilung J. darüber, und über den Futterwerth von Heu und Stroh gesagt worden, und auf die Voranschläge, die wir darauf gegründet haben.
Bei diesen Grundsätzen haben wir überall die Erfahrungen unterrichteter Wirthe benutzt, aber auch zugleich, entgegen der frühern Methode, Wurzelgewächse als Futter in Ansatz ge⸗ bracht. Dies könnte Veranlassung zu der Frage geben: ob dies zulässig, und ob nicht viel⸗ mehr das Heu und Stroh allein die Basis abgebe, den Winterfutter-Bedarf richtig auszumit— teln? Ich glaube nach meiner Ueberzeugung, dies aus zwei ökonomischen Gründen verneinend beantworten zu müssen, denn erstlich muß die Ertoffelfutterung immer ihre Grenzen haben, und wird durch das Verhältniß der Menge an gleichzeitig zu gebendem Heu und Stroh be— stimmt, kann folglich über dieses schickliche Verhältniß hinaus nicht ausgedehnt werden, an— derntheils sind aber die Wurzelgewächse ein Produkt derselben Wirthschaft, die das Stroh erzeugte, und es ist nicht abzusehen, warum sie nicht zu diesem Zwecke ebenfalls verwendet, und also berechnet werden sollten, denn daraus, daß der Bauer— vorausgesetzt er habe mit einem großen Gutsbesitzer eine gemeinschaftliche Hütungs-Rutzung— jene Futterungsart nicht treibt, ist kein Grund gegen selbige herzunehmen, weil dies blos von seinem Willen und seiner Einsicht abhängt, ihm geschiehet daher genug, wenn in einem solchen Falle für seinen Viehstand ebenfalls eine hinreichende Futterung, wenn gleich in anderer Form, berechnet wird, wo alsdann die Gleichheit hergestellt ist, und also die Stückzahl des aufzutreibenden Viehes nach Verhältniß des gewonnen werdenden Futters ausfällt; daß diese Stückzahl für den Bauernstand geringer ausfällt, wie der vielleicht vorhandene Bestand, hat, wie bereits bemerkt ist, gar keinen Einfluß auf die Sache.
Die Festsetzung des Viehstandes nach einer bestehenden Dorf- und Weide-Ordnung hat
öX
i ,t.r.1 e—
. 4 *


