Teil eines Werkes 
2 (1822) Grundsätze der Gemeinheits-Theilung, oder der Theilung gemeinschaftlicher Land-Nutzungen, als der Acker-, Wald- und Angerweide, der Sonderung vermengt liegender Äcker, und daher nöthiger Schätzung des Ertrages und des Werths solcher Grundstücke, nebst den Principien zur Ablösung und Aufhebung aller auf dem Landbau haftenden Belastungen und Dienstbarkeits-Rechte. 2
Entstehung
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er Früchte und Futter giebt, so verdient also die Größe des Gespannes die erste Rücksicht, ehe vom Nutzvieh die Rede seyn kann.

Das Gespann muß also der Stärke und Art nach zuvor festgesetzt werden. In der Re gel werden dazu, sowohl in großen wie in kleinen Wirthschaften, Pferde und Ochsen zugleich gehalten, oder auch Pferde allein, nicht aber stets Ochsen allein, weil mancherlei Nebenum stände statt finden können, die es nöthig machen, den Pferden den Vorzug zu geben, weil Pferde sich z. B. zu weiten Heu- und Kornfuhren besser schicken als Ochsen, wenigstens in den östlichen Provinzen, wo man die Ochsen nicht so zu behandeln versteht, wie in manchen andern Gegenden, in welchen dem Ochsen von Anfang an ein so rascher Gang, als einem Pferde, angewöhnt wird. Kleine Ackerbesitzer, welche nur 65 30 Morgen haben, pflegen dagegen blos Ochsen zu halten.

Wieviel nun an Gespann für eine gegebene Morgenzahl jedem Interessenten zu berechnen, das kommt in jedem besondern Falle auf die Schwere oder Leichtigkeit des Bodens, Entfer⸗ nung der Stücke u. s. w. an.

Die Bonitirung des Ackers und der Wiesen wird nun ferner die Grundlage hergeben, wiebiel vom Acker an Stroh, einschließlich der Scheunenabfälle, zu erhalten stehet, und wie⸗ diel Centner Heu gewonnen werden.

Bei dieser Ausmittelung wolle man sich dessen erinnern, was Abtheilung J. über Stroh und Heugewinn vorgetragen worden; man muß sich immer an die Oertlichkeit halten, denn an manchen Orten sind die Felder ergiebiger in Stroh, wie an Körnern. Historische Ermit telung ist hier am rechten Orte, da man sie aber durch die Partheien selbst erhalten muß, so ist Vorsicht nöthig, daß man nicht mit Unwahrheiten hintergangen werde; eigne Kenntniß und Beurtheilungsgabe sichert hiergegen am besten, auch muß man in Ansehung der Gebinde in Mandeln und Stiegen auf deren Stärke Rücksicht nehmen, weil dies immer zu großen Täu⸗ schungen führen kann; in jedem Falle wird man vergleichen können, wie der Befund mit dem Inhalte, der in Abth. J. enthaltenen Strohertrags-Tabelle übereinstimme. Es ist für Ge⸗ schäftsmänner sogar verdienstlich, alle solche Untersuchungen zu sammeln, um vergleichende Resultate zu haben, welche diesem Gegenstande am Ende die nöthige Gewißheit und erfah⸗ rungsmäßige Richtigkeit verschaffen.

Nach ausgemittelter Futtermasse kommt die Futtervertheilung in Anschlag. Hierbei ist nach dem bisherigen Verfahren immer viel Schwankendes gewesen, weil in einer Gegend so, in der andern so gefnttert wird. Nach meiner Ansicht kann man sich über diese Verschieden heiten hinwegsetzen, denn, eingedenk des Zweckes, wozu die Futterberechnung angelegt wird, sindet sich immer ein gleichartiges Verhältniß für alle Interessenten, und das Resultat kann niemanden nachtheilig werden, wenn auch die Kopfzahl des Viehes, welches ausgewintert wer den kann, kleiner wäre als der gegenwärtige wirkliche Viehstand, wenn nur dem Viehe seiner Natur gemäß, ein hinreichendes Futter berechnet worden ist; auf die Menge des Viehes kommt es gar nicht an, denn je größer diese, desto kleiner fallen die Weideantheile für ein

ENN Stück.

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