Teil eines Werkes 
2 (1822) Grundsätze der Gemeinheits-Theilung, oder der Theilung gemeinschaftlicher Land-Nutzungen, als der Acker-, Wald- und Angerweide, der Sonderung vermengt liegender Äcker, und daher nöthiger Schätzung des Ertrages und des Werths solcher Grundstücke, nebst den Principien zur Ablösung und Aufhebung aller auf dem Landbau haftenden Belastungen und Dienstbarkeits-Rechte. 2
Entstehung
Einzelbild herunterladen

aurs Verhandelt zu X. den 1819. Nachdem die hiesige Pfarre, die sieben Freibauern und der N. N. Krüger bei der Königl. betref⸗ fenden Behörde darauf angetragen haben, ihre Grundstücke an Aeckern, Wiesen und Weide⸗ ländern außer Gemeinschaft mit denen der übrigen hiesigen Einwohner zu setzen, so ist auf

Bung heute von dem unterzeichneten, hierzu unterm 3. Mart. c. ernannten Special⸗Kommissario, ein Ifang Termin zur Aufnahme einer vollständigen Information angesetzt, und sowohl die Provokanten, auf. ö als die Provokaten dazu vorgeladen worden. Da auch gleichzeitig die Regulirung der guts⸗ enst. herrlich-bäuerlichen Verhältnisse der in diesem Dorfe lebenden 16 Dienstbauern, in Antrag e ver. gebracht, und verordnet worden, daß dies Geschäft mit jener Separation vereinigt behandelt jegen⸗ werden soll, so waren zum heutigen Termine auch die Interessenten dieser Dienst-Regulirung

mit vorgeladen worden. Es erschienen die Provokanten der Separation:

egister 1. der Herr Pfarrer N. N., welcher sich durch Vorlegung der Pfarrmatricul vom 2. Jan. A. Legitima⸗ u, des 1627. über den Besitz der Pfarre von 2 Hufen sammt Zubehör legitimirte; 9 ö zen; die 7 Freibauern und der Krüger besitzen jeder 22 Hufe nebst Zubehör und legitimir genutzt ten sich durch ein Original-Dokument vom 29. Decbr. 1648., zufolge welchen sämmt⸗ ö ung; liche Hufen ihren Vorfahren damals von der Krone erb- und eigenthümlich überlassen 8 eine worden, sein jetziges Besitzrecht legitimirte jeder Wirth durch Vorlegung seiner gericht die Se⸗ lichen Grundverschreibung, welche nachstehend bei jedem Ramen aufgeführt ist, nemlich nd; 2. Gottlieb Hensel, Verschreibung vom 2. April 1790

3. Friedrich Brauer, Verschreibung vom 1. August 1788.

4. Christian Zimmermann, Verschreibung vom 1. September 1807. sbestzer 5. Ludwig Bose, Verschreibung vom 2. October 1801.

6. Herrmann Gabriel, Verschreibung vom 18. November 1805.

v. Die Erben des verstorbenen Bauers Michael Köhler, nemlich dessen Wittwe Maria, ge⸗

elhe ö ä ö borne Grahl, und deren zwei Söhne Ernst Ludwig und Joachim Heinrich, Gebrüder Köh

gehannt

diin ler, erster neun, letzterer sechszehn Jahre alt, deren Vormund der sub Ro. 2. genannte

begnü Gottlieb Hensel ist, welcher den Erbeheilunss⸗Mezes vom 3. October 1819 vorlegte. Die⸗

, und ser wird das Interesse seiner Pflegebefohlenen bei diesem Geschäfte wahrnehmen, und hat

5tscht dem obervormundschaftlichen Gerichte von der Separations-Provokation bereits Anzeige

Baht gemacht, wird auch 9 wozu er hierbei aufgefordert worden eine obervormundschaft liche Autorisation zu diesem Geschäfte annoch beibringen.

die g. Der Erdmann Gottlieb König, Verschreibung vom 8. Januar 1807.

5 9. Der Krüger Philipp Hesse, Verschreibung vom 2. Decemder 1810.

. Die Provokaten

che en 10 25 die Eingangs erwähnten 16 Dienstbauern,(die Namen derselben werden hier der Kürze wegen, so wie die der folgenden 32 Kossäten, weggelassen);

. 26 33 die hier ansäßigen 32 Kossäten, welche Eigenthümer, und ihre ehemaligen Dienst