Teil eines Werkes 
1 (1821) Grundsätze der Gemeinheits-Theilung, oder der Theilung gemeinschaftlicher Land-Nutzungen, als der Acker-, Wald- und Angerweide, der Sonderung vermengt liegender Äcker, und daher nöthiger Schätzung des Ertrages und des Werths solcher Grundstücke, nebst den Principien zur Ablösung und Aufhebung aller auf dem Landbau haftenden Belastungen und Dienstbarkeits-Rechte. 1
Entstehung
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§ 175. Der Werth der besondern Vorliebe entstehet aus blos zufälligen Eigenschaften, oder Verhältnißen einer Sache, die derselben in der Meinung ihres Besitzers einen Vorzug vor allen andern Sachen gleicher Art beilegen.

§ 1½½7. Bei Abschätzungen wird in der Regel nur auf den gemeinen Werth der Sache Rück sicht genommen. ö

§ 118. Der außerordentliche Werth, so wie der Werth der besondern Vorliebe, werden nur in Fällen, wo es die Gesetze ausdrücklich billigen, in Anschlag gebracht.

§ 119. Sachen, deren Werth durch kein Verhältniß mit andern im Verkehr befindlichen

Sachen bestimmt werden kann, heißen unschätzbare.

In der National-Oekonomie, welche sich mit dem Mechanismus alles Gewerbsverkehrs beschäftigt, und die Gesetze aufzufinden sucht, nach welchen letzterer sich regelt, unterscherdet man Sachpreis,(Realpreis) und den Geldpreis(Nominalpreis). Der letztere wird nur allein wie der durch den Werth der edlen Metalle bestimmt, welche ebenfalls, wiewohl Tauschmittel, doch auch nur Waare sind, daher kann der Preis von Sachen gegen Sachen gleich seyn, wenn gleich ihr Geldpreis ganz anders zu stehen kommt. Der Marktpreis ist derjenige, wofür eine Waare im getzöhnlichen Laufe der Dinge zu kaufen ist, der natürliche oder Productionspreis ist aber derjenige, wofür eine Waare anhältend immer erzeugt werden kann. Gewöhnlich ist der Marktoreis der Dinge wechfelnd, und daher sind die Gewinne der Verkäufer bald hoch bald niedrig, allein immer muß der Marktpreis so hoch seyn, daß er nicht unter den natürlichen zu stehen kommt; denn in diesen würden die Kosten des rohen Materials der Waare, die daran

gewendete Arbeit, die Gewerbszinsen und das Kunstgeschick bezahlt, und ein jeder sieht ein,

daß wenn diese Bestandtheile der Production anhaltend nicht bezahlt würden, die Production aufhören müßte; allein es liegt schon in der Natur des Verkehr, daß im Sinken der Preise

auch wieder das Mittel zum Steigen-derselben enthalten ist, beim Sinken des Preises ver⸗ mindert sich das Angebot der Waare, deren Production eingeschränkt worden, die Nachfrage

mehrt sich wieder und der Käufer bezahlt wieder höhere Preise, der natürliche Preis stellt sich also immer von selbst wieder her. So schwankend nun auch der Marktpreis seyn mag, so

stellt er sich im Laufe der Zeit doch immer wieder auf eine solche Höhe, in welcher der Pro

ductionspreis bezahlt wird. Wenn gleich nun ländliche Grundstücke keine eigentliche tägliche Verkaufswaare sind, so bestimmt sich doch ihr Werth uach gleichen Gesetzen und Regeln wie der jeder andern verkäuflichen Sachen, nur mit dem Unterschiede, daß hier von seinen Pro⸗ ductionen auf seinen Capitalwerth zurückgeschlossen werden muß, und daß unter den Factoren des Productionspreises der Grund und Boden als rohes Material zu betrachten ist. So überflüssig es nun vielleicht scheinen mag, sich über den Begriff des Werths und Preises der Dinge so weitlänftig auszulassen, so nothwendig ist es doch, besonders für blos empyrische Oekonomen, über diesen Gegenstand nachzudenken und klare Begriffe darüber zu erlangen, weil dies bei der Praxis durchaus erforderlich ist, wie wir weiterhin zu bemerken oft Ge

legenheit haben werden.