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Form über die Materie setzte,— eben wegen ermangelnder sicherer Grundlage also, jene Widersprüche und Abweichungen in einem Geschäft, was ohnehin so viel Mannigfaltigkeit hat, dergestalt, daß man in dieser die vorhandene Einheit übersieht, die dennoch in einem landwirthschaftlichen Ganzen überall herrscht, seyz es an der Oder, oder an dem Niemen.
Die Behörden, bemüht richtige Verfahrungsarten und Grundsätze aufzustellen, muß⸗ ten ihren Zweck in dem Maaße verfehlen, als sie aus den Gutachten von Sachverstän⸗ digen nur allein schöpfen konnten, und diese, in ein und derselben Provinz, sich oft auf eine schneidende Art widersprachen. So konnte es denn wenig wundern, daß z. B. das General⸗Direktorium unterm 25. Januar 1795. gutachtlich erklärte: daß bei Festsetzung der Theilnehmungsrechte an einer gemeinschaftlichen Weide der actuelle Viehstand nur allein anzunehmen, und nur im äußersten Nothfalle das Princip der Durchwinterung zum Grunde zu legen sey, während man bald darauf die entgegengesetzte Meinung annahm, und die Gutachten berühmter Oekonomen sich über diesen Punkt schnurstraks zuwider liefen. Wenn gleich die gute Absicht des Justizraths Jahn zu Neustadt an der Doße nicht zu verkennen ist, da er im Jahr 1806 Gedanken über Gemeinheits-Theilungen und Vererbpachtun⸗ gen herausgab, so war doch der Gewinn davon unerheblich, denn indem er sich theils historisch über die Hinderungs⸗Ursachen verbreitet, welche sich bei Aufhebung der sogenann⸗ ten Gemeinheiten vorfinden, und sich über den Mangel an geschickten Commissarien be⸗ schwerte, unterließ er die eigentlichen Grundsätze vorzutragen, auf die es allein ankommen kann, diese konnte er als bloßer Jurist nicht geben, und da die Sachverständigen seiner Zeit, vermöge ihrer Stellung eine untergeordnete Rolle spielten und nur antworteten, wenn und worüber sie gefragt wurden, so konnte es nicht fehlen, daß seine Operationen noch jetzt sein eignes Bekenntniß(Pag. 50) mancher geschehenen Beeinträchtigung der Partheien bestätigen. Es kann aber in einer Schrift über die Theilung der gemeinschaft— lichen Nutzungen nicht die erste Forderung seyn, über den Charakter und die Behandlung der Bauern und über die Form des Verfahrens zu sprechen, welches erstere mit einiger Menschenkenntniß sich von selbst findet, und worüber Garve in seiner Schrift: über den Charakter der Bauern, so viel treffendes gesagt hat; das andere macht dagegen nur den mechanischen Theil der Sache aus, und ist folglich keinesweges Hauptsache. Diese kann


