Druckschrift 
Ueber Befreiung der Waelder von Servituten im Allgemeinen, so wie über das dabei noethige und zweckmaeßige Verfahren nach Vorschrift und Anleitung der in den Preußischen Staaten deßhalb erschienenen Gesetze : eine Huelfsschrift bey Servitutabloesungen fuer Forstbesitzer, Forstverwalter, Servitutberechtigte und Theilungskommissarien / von Dr. W. Pfeil, Königl. Pr. Ober-Forstrathe, Prof an der Univ. zu Berlin
Entstehung
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188 Aten bis yten Klasse, diese mit eingeschlossen, ist in der Regel anzunehmen, daß wenn die Streubenutzung unter der Beschränkung statt findet, daß die jun gen Bestände hinreichend lange geschont werden, und es wird dann unausgesetzt fortgesetzt, die Holzerzeu gung dadurch um 3,/ in der g8ten, gten, 1oten Klasse aber nur um 4 der ganzen Erzeugung vermindert wird. Dies als Grundlage zur Berechnung des Nachtheils der Streunutzung angenommen, wird sich diese leicht anlegen lassen. Man darf jedoch dabei nicht vergessen, daß die Vermehrung der Holzerzeugung nicht gleich mit dem Aufhören des Streurechens eintritt, sondern daß die Wirkung der Befreiung erst dann bemerkbar wird, wenn die verfaulte Streu anfängt eine neue Dammer denschicht zu bilden. Dies geschiehet nur nach und nach, und so wie Jahrhunderte dazu gehören, einen Boß den, welcher viel Dammerde hat, durch Streurechen ganz zu verschlechtern, so gehören auch solche dazu, um einen Boden, dem alle Nahrungstheile durch Streurechen ent zogen sind, wieder ganz fruchtbar zu machen. Der Gewinn, welchen man vom Streurechen hat, kann daher nur wie ein Kapital berechnet werden, welches erst in Zukunft erhoben wird und von welchem die Zinsen bis dahin abgerechnet werden müssen.

Dies genau nach Gelde berechnen zu wollen, ist ganz unthunlich, indem die Verbesserung des Bodens und daher der Holzzuwachs so unmertlich zunimmt, daß es wohl kaum in der Wirklichkeit zu bestimmen seyn wird, von wo die Zunahme anfängt und wie sie nach und nach steigt. Um jedoch irgend einen Anhallungspunkt zu

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