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un der dieser, so kann die Entschädigung so wenig für jeden dannt, Einzelnen zweckmäßig ausgemittelt, als ohne Nachtheil 0 dil für das Allgemeine gegeben werden. Dann ist aber der im Un Werth des Streurechens nicht so leicht bestimmt, als der dlaftee der übrigen Waldbenutzungen, indem über die Menge as er der Waldstreu, welche ein Wald unter den verschiedenen licht da Verhältnissen geben kann, weit weniger Erfahrungen ge— berroth macht und Untersuchungen angestellt sind als über den n übet Ertrag jener. Es wird deßhalb in den mehresten Fällen
hanfen bei der Berechnung des Werthes des Streurechens nicht
Stelle sowohl die Masse der Streu, welche der Wald geben
kann, zumal da diese nicht immer consumirt wird, beachtet
aber Wlu werden müssen, als die Wirkung, die sie als Düngungs⸗
1 wid, material für den Acker hat, um darnach ausmitteln zu
bernin/ können, wie viel Ersatz der Streuberechtigte für ihre
Die W Entbehrung zu verlangen berechtigt ist.
ast schh
hetun Der Verf. hat sich bemühet, Erfahrungen über
hohübuy, den Streuertrag der Kieferwaldungen zu sammeln, und
weil die nach ihnen erfolgt bel vollem guten Holzbestande
ine folgende Masse von Nadelstreu in ihnen, wobei der Bo⸗
lechligte den nach seiner Güte in 10 Klassen so abgetheilt ist,
2t in daß die erste Klasse die schlechteste und die rote die
ug beste ist
noch al
matethl Iahrlicher Ertrag eines preußischen Morgens gut bestandenen Kieferforstes an Nadelstren,
WHE bei 40 Jahren 70 J. 100 J.
chrals X. Klasse 1800 15 1500 1565 12350 3;.


