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Ueber Befreiung der Waelder von Servituten im Allgemeinen, so wie über das dabei noethige und zweckmaeßige Verfahren nach Vorschrift und Anleitung der in den Preußischen Staaten deßhalb erschienenen Gesetze : eine Huelfsschrift bey Servitutabloesungen fuer Forstbesitzer, Forstverwalter, Servitutberechtigte und Theilungskommissarien / von Dr. W. Pfeil, Königl. Pr. Ober-Forstrathe, Prof an der Univ. zu Berlin
Entstehung
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un der dieser, so kann die Entschädigung so wenig für jeden dannt, Einzelnen zweckmäßig ausgemittelt, als ohne Nachtheil 0 dil für das Allgemeine gegeben werden. Dann ist aber der im Un Werth des Streurechens nicht so leicht bestimmt, als der dlaftee der übrigen Waldbenutzungen, indem über die Menge as er der Waldstreu, welche ein Wald unter den verschiedenen licht da Verhältnissen geben kann, weit weniger Erfahrungen ge berroth macht und Untersuchungen angestellt sind als über den n übet Ertrag jener. Es wird deßhalb in den mehresten Fällen

hanfen bei der Berechnung des Werthes des Streurechens nicht

Stelle sowohl die Masse der Streu, welche der Wald geben

kann, zumal da diese nicht immer consumirt wird, beachtet

aber Wlu werden müssen, als die Wirkung, die sie als Düngungs⸗

1 wid, material für den Acker hat, um darnach ausmitteln zu

bernin/ können, wie viel Ersatz der Streuberechtigte für ihre

Die W Entbehrung zu verlangen berechtigt ist.

ast schh

hetun Der Verf. hat sich bemühet, Erfahrungen über

hohübuy, den Streuertrag der Kieferwaldungen zu sammeln, und

weil die nach ihnen erfolgt bel vollem guten Holzbestande

ine folgende Masse von Nadelstreu in ihnen, wobei der Bo⸗

lechligte den nach seiner Güte in 10 Klassen so abgetheilt ist,

2t in daß die erste Klasse die schlechteste und die rote die

ug beste ist

noch al

matethl Iahrlicher Ertrag eines preußischen Morgens gut bestandenen Kieferforstes an Nadelstren,

WHE bei 40 Jahren 70 J. 100 J.

chrals X. Klasse 1800 15 1500 1565 12350 3;.