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kaufen ist, aber nicht dem Allgemeinen. Wenn der Bauer 4 50 Rthlr. jährlich zum Strohankaufe bekömmt, so kann er das Streurechen, was ihm nur eben so viel brachte, leicht aufgeben, denn der Bauer B. im War— tebruche ꝛc., der Stroh zu verkaufen hat, verkauft es ihm, wenn ser es bezahlt bekömmt, eben so gern, als er es nach Berlin auf den Markt fahrt. Die vielleicht da— für von 4 erkauften 10 Schock Stroh fehlen nun aber noth—⸗ wendig auf dem Berliner Markte, sie fehlen über— haupt in der ganzen Strohkonsumtion und dem ganzen Düngungsmateriale, da die Waldstreu, an deren Stelle sie A verwendet, im Walde liegen bleibt. Das wird freilich bei 10 Schock nicht merklich werden, wohl aber bei 10/,000, wo das Stroh dann bald überall fehlen wird, da sich das Düngungsmaterial überhäupt mehr vermin— dert, als es der Bedarf des Feldes erträgt. Die Ab— lösung der Holzgerechtigkeiten kann vortheilhaft seyn, weil entweder die Holzerzeugung dadurch nicht vermin— dert wird, oder ihre Verminderung bei dem Holzüber— flusse nicht nachtheilig ist, die Weideablösung, weil die Erzeugung von Futter dadurch nicht unbedingt eine Ver—⸗ minderung erleiden muß, bei jeder kann der Berechtigte mit derselben Nutzung entschädigt werden, die er in ei—⸗ ner andern Art aufgiebt; bei der Streuberechtigung ist dies nur möglich, wenn das abzutretende Land noch als Ackerland eben so viel mehr Düngungsmaterial giebt, als es bedarf, wie als Wald.
Ist das nicht der Fall, bedarf der Acker im Allge— meinen den Düngungszuschuß aus dem Walde mehr als
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