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hier nur, mit Bezug auf die Ausmittelung des 3* ertrages, die Frage seyn:
Soll der Holzbestand geschlossen angenommen wer— den oder nicht?—
Soll das erste seyn, was vielleicht nicht unbillig ist, da er bei jeder geregelten guten Forstwirthschaft es seyn muß, und da dem Waldbesitzer, im Fall ihm überhaupt die Befugniß zur Waldkultur zustehet, auch wohl frei stehen muß, einen guten Holzbestand zu erzeugen, so ist er
auch als gut anzunehmen. Wird das zweite bestimmt, so ist die Bestimmung, wie weit dies auszudehnen ist, un⸗ erläßlich. Es kommen da aber noch manche Beachtun— gen zur Sprache. Der Sache gemäß kann wohl dabei nicht angenommen werden, daß der Wald einerlei Hol— bestand hinsichts des Alters hat, sondern das die Al— tersklässen in demjenigen richtigen Verhält nisse stehen, in dem sie stehen sollen. Dann ist die Bestimmung über gut und mittelmäßig ꝛc. noch weit schwerer. Der ꝛ2djäh— rige Bestand, welcher als solcher bloß für sich be— trachtet, schlecht ist, wird dann, soweit überhaupt mit mittelmäßig ein richtiger Begriff zu verbinden ist, mit 60 Jahren vielleicht mittelmäßig, da jetzt so viel Pflanzen vorhanden sind, daß sie in 40 Jahren beinahe die Productionsfähigkeit des Bodens consumiren können, mit 120 Jahren wird er gut, weil die Bäume dann so groß sind, daß dies vollkommen geschehen kann. In jeder Altersklasse stets mittelmäßigen Bestand hinsichts des Holzvorrathes anzunehmen, ist unmöglich, denn was in der einen mittelmäßig ist, muß nothwendig in der fol— genden gut werden, und die jetzt mittelmäßig ist, muß


