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Ueber Befreiung der Waelder von Servituten im Allgemeinen, so wie über das dabei noethige und zweckmaeßige Verfahren nach Vorschrift und Anleitung der in den Preußischen Staaten deßhalb erschienenen Gesetze : eine Huelfsschrift bey Servitutabloesungen fuer Forstbesitzer, Forstverwalter, Servitutberechtigte und Theilungskommissarien / von Dr. W. Pfeil, Königl. Pr. Ober-Forstrathe, Prof an der Univ. zu Berlin
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läsig. Der vorhandene Zustand desselben muß in der Re⸗ gel festgehalten werden, und die Erhöhung des Gesammt ertrages des Grundstückes kann nicht erfolgen, weil ein Theil der verschiedenen Rutzungen darunter leiden könu te, weil den Berechtigten nicht zugemuthet werden kann, ein Zehntel zu verlieren, wenn der Besitzer auch neun Zehntel gewinnt. Wie überall, so ist auch hier mit Recht anzunehmen, daß im Allgemeinen nur eine vollkom mene Bodenkultur bei voller und unbeschränkter Eigen thums-Freiheit zu erwarten ist.

Manche Regierungen haben geglaubt, den dringen den Forderungen der Forstmänner in Hinsicht der Be schränkung der Berechtigten zur nöthigen Walderhaltung und zum Besten des Ganzen nachgeben zu müssen und der Ausübung derselben sehr enge Schranken zu setzen, verpflichtet zu seyn. Andere, ängstlicher in Hinsicht der dabei nothwendig werdenden Angriffe auf die Eigen thumsrechte Einzelner, haben nicht sowohl die Einschrän kung der Servituten beabsichtigt, als eine Sonderung der Waldnutzung, und deßhalb gesetzliche Bestimmungen zur Ablösung derselben gegeben.