Druckschrift 
Ueber Befreiung der Waelder von Servituten im Allgemeinen, so wie über das dabei noethige und zweckmaeßige Verfahren nach Vorschrift und Anleitung der in den Preußischen Staaten deßhalb erschienenen Gesetze : eine Huelfsschrift bey Servitutabloesungen fuer Forstbesitzer, Forstverwalter, Servitutberechtigte und Theilungskommissarien / von Dr. W. Pfeil, Königl. Pr. Ober-Forstrathe, Prof an der Univ. zu Berlin
Entstehung
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Das Weideserbitut mußte bei der damaligen Art der Forstwirthschaft die Forsten einer gänzlichen Vernich tung entgegen führen. Man kannte keine andere Be, nutzungsart der Forsten, als daß man die einzelnen aus gewachsenen Böume, oder die man gerade bedurfte, überall im ganzen Wald heraus hieb. An der Stelle des herausgehguenen Bäumes erzeugten sich neue Pflan zen, welche, wenn auch nur von schlechtem Wuchse, seine Stelle ersetzen sollten. Der ganze Wald mußte auf diese Art mit dem Viehe geschont werden, indem das Vieh überall zu beschädigende Pflanzen vorfand und sie auch überäll vernichtete. Dies erzeugte den Glau ben an die unbedingte Schädlichkeit der Waldweide, der sich auf eine unerklärbare Weise noch erhalten hat, als sich schon längst klar dargestellt hatte, daß nur bei die ser fehlerhaften Art der Waldwirthschaft die Benutzung des Grases durch Aufhüthung unbedingt schädlich sey, keineswegs aber bei einer regelmäßigen Schlagwirth schaft.

Eine ähnliche Bewandtniß hatte es mit dem Rechte, Gras zu Futter zu schneiden und zu sammeln. Da über all Pflanzen, dle der Beschädigung ausgesetzt waren, sich vorfanden, so konnte es auch nirgends ohne Gefahr der selben statt finden. Das Recht, Laub zu Futter zu strei fen, führte eine Schwächung der Holzpflanzen und Be schädigung derselben durch Verletzung der Knospen herbei.

Als das verderblichste Serbitut unter allen erschien das Streurechen. Der Wald bedarf der Düngung so gut als das Feid, denn wenn die darin wachsenden

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