Druckschrift 
Ueber Befreiung der Waelder von Servituten im Allgemeinen, so wie über das dabei noethige und zweckmaeßige Verfahren nach Vorschrift und Anleitung der in den Preußischen Staaten deßhalb erschienenen Gesetze : eine Huelfsschrift bey Servitutabloesungen fuer Forstbesitzer, Forstverwalter, Servitutberechtigte und Theilungskommissarien / von Dr. W. Pfeil, Königl. Pr. Ober-Forstrathe, Prof an der Univ. zu Berlin
Entstehung
Einzelbild herunterladen

18

Es ist gar nicht zu läugnen, daß die Servitulen mittelbar und unmittelbar die nachtheiligsten Einwirkun gen auf die Wälder zeigten, und daß ein Theil der Ur⸗ sachen ihrer Verminderung und der immer schlechter wer⸗ denden Erzeugung darin zu suchen war. Diejenigen Holzberechtigungen, welche unbestimmt und unbegränzt waren, mußten schon von selbst eine Raubwirthschaft er⸗ zeugen, wo jeder nur daran dachte, sich das Holz so schnell als möglich zuzueignen, da es dem gehörte, wel⸗ cher sich seiner am ersten bemächtigte; sie mußten die Nei⸗ gung zu jedem Versuch zur Beschützung der vorhandenen oder Erzeugung neuer Bestände ersticken und verleiden, denn wer wollte Holz mit Aufopferung zu erzeugen oder zu erhalten suchen, wenn man nicht weiß, wer es ernten wird. Bei einer solchen Belastung des Forstes ist keine Liebe zu diesem Eigenthume denkbar, denn es stellt sich

gar nicht als solches dar, da einem andern die Benutzung desselben so gut frei steht, als dem sogenannten Besitzer.

Es konnte niemandem zugemuthet werden, für fremde, lättige, oft den höchsten Widerwillen erregende Benu⸗ tzungen die Sorge der Kultur und der Beschützung zu übernehmen.

Die bestimmten und begränzten Berechtigungen, in so fern sie sich auf Holz bezogen, welches von dem Besi ger zu gute gemacht werden konnte, äußerten zwar nur in einem geringen Maße, je nachdem sie dem Forstbe sitzer mehr oder weniger von dem zu erwartenden Forst ertrage entzogen, gleichen Einfluß, mußten aber doch immer die Liebe zum Forste und zu seinem Anbau schwächen. Es liegt in der Natur des Menschen, daß er zum bela

fieleh Ind! nur; nen wit und nicht der H die Fl

den gl hunet

Bete! Hahh) hdnl Rech Rn Vedet; det Ui bat. ů Deböl duhtlig shiht, lumer; U bay Ben genth. dürft, uumög