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Drittes Kapitel. Von dem Streben nach Aufhebung der Waldservituten.
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Von jeher waren die Waldserbituten dem Waldbesi— tzer wie dem Forstberwalter lästig und unangenehm, was wohl in der Natur der Sache liegt, denn niemand sieht sich gern weder in seinem Cigenehums, noch in sei— nem Nutzungsrechte beschränkt. Ehe die Walderzeugung so viel Werth bekam, daß der Verlust eines Theils des⸗ selben unangenehm seyn konnte, waren die Störungen, welche die Servituten bei Ausübung der Jagd, bei Erzie⸗ hung und Pflege des Wildes herbeiführten, lästig, und das mehrste Streben nach servitutfreien Wäldern lag in der Neigung, ruhige Jagddistrikte, in denen das Wild sicher gehegt werden konnte, zu haben. Mehr noch als die Eigenthümer der Walder klagten die Verwalter der⸗ selben und die Jäger über die Berechtigungen, welche ihnen auch allerdings den Forstschutz, der ihre vor⸗ zügliche Pflicht war, sehr erschwerte. Aber nicht eher konnten sie ihre Beschwerden vollkommen geltend machen, bevor nicht die Berechtigungen bei zunehmender Bevöolke— rung und vergrößerten Bedürfnissen der mancherlei Wald— erzeugungen einen nachtheiligen Einfluß auf den Zustand der Wälder zeigten, während der Wunsch und das Be— dürfniß, sie in einen bessern zu versetzen, immer dringen⸗ der wurde.
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