IV
vollständige Anleitung zur Waldeinrichtung, Schä⸗ zung und Waldwerthberechnung damit verbunden werden müssen. Eine Abfindung der Berechtigten mit voller Entschädigung ohne Beeinträchtigung der Belasteten ist unmöglich zu bewirken ohne die voll— ständige Berechnung des vollen Ertrages, den der Wald unter den verschiedenen Verhältnissen geben kann. Die Anleitung zu dieser ist aber vorhanden, und es würde der Idee des V. nicht entsprochen ha— ben, sie hier nochmals zu wiederholen. Deßhalb wird auch vorausgesetzt, daß die mit dem Geschäfte der Abfindung beauftragten Commissarien hin— sichtlich der Waldschätzung wirkliche— nicht soge— nannte— Sachverständige sind.
Es mag viel Unvollkommenes und Unvoll— ständiges in dieser vielleicht zu flüchtig niederge— schriebenen Schrift seyn, wie dies bei der er sten Be— handlung eines schwierigen Gegenstandes nicht anders seyn kann, ihr Zweck ist aber vollkommen und voll— ständig erreicht, wenn sie nur überhaupt eine Ver— vollkommnung und Vervollständigung des Verfah— rens bei Ablösungen herbeiführt, in dem Andere auf der geöffneten Bahn fortschreiten. Da jeder gegründete Tadel dazu führt, wird er deßhalb auch nie dem V. wehe thun, dem es mehr um die Wissenschaft als um sich selbst zu thun ist.
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