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VI. Verstärkung der Vertilgungs⸗Maßre— geln durch fremde Hülfe.
Bei der Verfolgung der Heuschrecken kommt Alles darauf an, daß die Maßregeln zur rechten Zeit und mit Anstrengung aller disponibeln Kräfte zur Ausführung gebracht werden. Insbesondere gilt dies von dem Treib-⸗ jagen, wo alle spätere Mühe vergeblich bleibt, wenn der günstige Zeitpunkt versäumt ist, oder aus Mangel an Ar⸗ beitskräften nicht gehörig benutzt werden konnte. Sobald in einer Gegend nur einzelne Ortschaften von Heuschrek⸗ ken befallen sind, könnten benachbarte Orte ihnen zuge— wiesen und in kurzer Zeit bedeutende Resultate erlangt werden. Im Sternbergschen Kreise war jedoch außer dem Warthebruche fast kein Ort von diesem Ungeziefer verschont geblieben, und deshalb jede Gemeine auf eigene Thätigkeit zurückgewiesen. Zur Zeit der dritten Häutung fingen die Kräfte vieler Gemeinen an zu ermatten, und es bedurfte einer verdoppelten Kontrolle, um die Muth—⸗ losigkeit abzuhalten, welche zum allgemeinen Verderben einzureißen drohte. Die Aufbietung von Hülfsmannschaf⸗ ten aus den Bruchdörfern, welche von den am meisten bedrohten Höhedörfern zum Theil 5 Meilen entfernt la⸗ gen, schien mir eine nutzlose Verschwendung der Kräfte; ich entbot daher eine Masse von Arbeitern aus dem Bruche auf 8 Tage, und sandte sie an die zumeist be⸗ drängten Orte, mit der Verpflichtung, für nothdürftiges Unterkommen und Verpflegung zu sorgen, während ich ein geringes Tagelohn vorschußweise aus dem Kreisfonds zahlte, und dem nächsten Kreistage überließ, wegen Dek— kung des Vorschusses Beschlüsse zu fassen.


