86
Wenn dagegen diese Gräben größere Distrikte ein⸗ schließen mußten, so trafen sie alle Einwendungen, welche sich gegen die Schutzgräben selbst aufstellen lassen.
2) Die Errichtung stehender Gräben zur Sicherung der Getreidefelder.
Ueber keine Maßregel sind die Urtheile verschieden— artiger ausgefallen, als über diese. Während der klei—⸗ nere Theil diese Maßregel als das einzige Sicherungs—⸗ mittel rühmte, und ihr die Erhaltung der Getreidefel— der zuschrieb, wollte der größere Theil sie nur als sehr unzulänglich, oder gar als überflüssig erkennen; ich selbst gehörte der erstern Meinung an, und habe bald durch Zwang, bald durch gütliches Zureden die Errichtung von Schutzgräben überall bewirkt, wo die Art der Bestel— lung, oder die Natur des Bodens nicht ganz besondere Hindernisse entgegensetzte. Das Resultat ist freilich hin⸗ ter meinen Erwartungen zurückgeblieben, und hat mich überzeugt, daß kein Mittel in seiner alleinigen Anwen⸗ dung vollständigen Schutz gegen diese Landplage gewähre, sondern die Sicherung der Feldmarken nur durch gleich—
zeitige Anwendung mehrerer Schutz und Vertilgungs⸗
mittel, und durch geschickte Benutzung der jedesmaligen Umstände zu erlangen sey.
Folgende Erfahrungen habe ich darüber aus vielfäl⸗ tigen Beobachtungen gesammelt.
a) In leichtem Sandboden, ohne Bindemittel und ohne Beimischung von großen oder kleinen Stei— nen, leisten die stehenden Gräben gegen die Zug— heuschrecken vollkommene Sicherheit. Selbst wenn diese Gräben durch Wind oder Regen theilweise


