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tende Schwärme von Heuschrecken bekommen, die auf fremden Fluren ausgekommen sind. 4) Daß die Eier nicht für Geld gesammelt wor⸗ den sind, sondern nach Verhältniß der Ge—⸗ meinden*). Im hiesigen Amte sind über 10 Preußische Scheffel gesammelt und in mei⸗ ner Gegenwart vernichtet. Die Sammlung
) Nach den in der Abhandlung erwähnten Königlichen
Reseripten, die Vertilgung der Heuschrecken betreffend, muß jeder Hüfner(Besitzer einer Hufe Landes) das erste Jahr, ehe die Brut der Heuschrecken überhand nehmen kann, zwei Berliner Metzen Heuschreckeneier in natura an die Gerichtsobrigkeit seines Ortes abliefern, und im Fall er diese nicht liefert, das Minus mit Gelde bezahlen. Die gesammelten und eingelieferten Eier sollten alsdann von Gerichtsdienern, Voigten oder andern dazu bestellten Leuten verbrannt werden.— Gleditsch bemerkt in seiner Abhandlung über die Vertilgung der Heuschrecken(Ber⸗ lin und Potsdam 1754, pag. 35.) hierbei:„Aber auch bei „diesem gering scheinenden Umstande wird man dem Un— „terschleife, durch einige Wachsamkeit der Magistrats— „Personen, Beamten, Schulzen und anderer, dergestalt „vorzubeugen suchen müssen, damit nicht eine Metze „Heuschreckeneier zu sechs und mehreren Malen geliefert, „sondern richtig zugemessen, eingebracht, verschlossen, und „hernach in einem Tage zusammen öffentlich verbrannt „werden. Denn der Schleichhandel erstreckt sich, vom „Diamanten, Ambra, Bezoar-Steine, Gewürze und „Campeschen-Holz, zuweilen auch bis auf die Sperlings⸗ „köpfe und Heuschreckeneier.“


