Staatspraxis.
sche Deductionen, Repliken, Dupliken, Manifeste, Memoiren, sogenannte Promemoria, gesandtschaft— liche Depeschen, ministerielle Noten, Circularnoten, Handels- und andere Verträge, Bündnisse, Frie⸗
densschlusse, Conventionen, Creditive, geheime In⸗
structionen, Vollmachten, Protestationen, selbst ge— heime Artikel zu Verträgen— durchgehends nach der Analogie der im practischen Völker— rechte enthaltenen Stoffe— bearbeitet wer— den, damit der künftige Staatsmann und Diplomat die im Staatsrechte, in der Staatskunst, in der Volks- und Staatswirthschaft, in der Polizei- und Finanzwissenschaft, in der Geschichte des europäischen Staatensystems, in der Staatenkunde, in dem posi⸗ tiven öffentlichen Staatsrechte, im practischen Völker— rechte und in der Diplomatie theoretisch sich angeeig— neten Grundsätze practisch verarbeiten und, vermittelst der Sprachform, stylistisch vollkommen darstellen lerne. (Obgleich die. 5. angeführten Schriften von
v. Martens und Meisel theilweise das Bedürf— niß einer zeitgemäßen Sammlung von zweckmäßi⸗ gen Staatsschriften für die auswärtigen Ver— hältnisse befriedigen; so fehlt doch noch der staats— wissenschaftlichen Literatur eine systematisch ge— ordnete Sammlung der, nach Stoff und For— men interessantesten und vollendetsten, neuesten Staatsschriften, gleichmäßig für die innern und auswärtigen Angelegenheiten berechnet, welche— gleichsam als M usterbuch,— zur vorbereitenden Bildung im Style für die Staats— geschäfte, den künftigen Staatsmännern und Diplo⸗ maten in die Hände gegeben, und, nach den darin enthaltenen Beispielen, zur eigenen Uebung im poli⸗
tisch⸗diplomatischen Style gebraucht werden könnte.
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