Teil eines Werkes 
5 (1824) Practisches (europäisches) Völkerrecht, Diplomatie und Staatspraxis / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

bei der die Cub en Orge estandthe⸗ ung, und enden B ganismus harstellumz Und ek⸗ schaft des es in der en einanh

Staats uschaft, fluß auf eil jeder handern rt seines tung und mit dem ien oder ssen des handels, Kunst, ung auf eit und

auf die Volker⸗ ng und

Practisches Völkerrecht. 19

Versinnlichung seiner Grundsätze sind die geschich t lichen Staatswissenschaften, namentlich die Geschichte des europäischen Staatensy stems, die Staatenkunde, und das positive öffentliche Staatsrecht. Denn weil die Ge schichte des europäischen Staatensystems aus dem Standpuncte der Politik mit der allmähligen Bildung eines Staatensystems(der ge nauern Verbindung und des bleibenden Verkehrs zwischen den christlichen und gesitteten Völkern und Staaten Europa's) beginnt, und in dem Ablaufe von mehr als 300 Jahren die gesammten Thatsachen im innern Zusammenhange aufführt, welche, gestützt auf das innere Staatsleben, die Ankündigungen des äußern Staatslebens in der Wechselwirkung aller gesitteten Staäten bezeichnet haben; so muß das prac tische Völkerrecht, von der einen Seite betrachtet, gleichsam als das Abstractum, als die aus einer dreihundertjährigen Erfahrung hervorgegangene Theo rie aller dieser Thatsachen, erscheinen, so wie von der andern Seite die Geschichte des europäi schen Staatensystems, mit allen ihren Thatsachen, als der fruchtbarste Commentar zu den theoretisch aufgestellten Grundsätzen des practischen Völkerrechts sich ankündiget.

Die Staatenkunde, welche das System der gesitteten Völker und Stäaten im Kreise der Ge⸗ genwart, nach allen Bedingungen und Ankündi⸗ gungen ihres innern und äußern Lebens, und in der Wechselwirkung beider auf einander darstellt, ist eben so unentbehrlich, wie die Geschichte des europäischen Staatensystems, für die Verdeutlichung, Erörterung und beweisende Kraft der im practischen Völkerrechte aufgestellten Grundsätze und politischen Formen.

2*