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10 Geschichte des europäischen Staatensystems ꝛc.
3.
Eintheilung der Geschichte des europai⸗ schen Staatensystems in zwei Zeitraäͤume.
Werden die einzelnen Erscheinungen und That— sachen in der Geschichte des europäischen Staaten— systems seit dem Ende des funfzehnten Jahrhunderts auf gewisse Ideen zurückgeführt, welche allmählig ins öffentliche Leben der europäischen Staaten und Reiche eintraten, so daß die entscheidendsten und folgen⸗ reichsten Begebenheiten in der Mitte des europäischen Staatensystems nur aus dem Eintritte dieser Ideen ins öffentliche Staatsleben erklärt werden können; so sind es zunächst die Idee der religidsen und kirchlichen Freiheit, welche am Anfange des sechszehnten Jahrhunderts, und die Idee derb ür⸗ gerlichen und politischen sreiheit, welche gegen das Ende des achtzehnten Jahrhunderts mit entscheidendem Gewichte und unermeßlichen Folgen ins öffentliche Staatsleben übergingen.
Die religidse Freiheit besteht aber in der öffentlichen Anerkennung des Rechts eines jeden ver⸗ nünftig⸗sinnlichen Wesens, in Hinsicht seines Glau⸗ bens ganz und einzig seiner individuellen Ueberzeugung und seinem Gewissen folgen zu dürfen. Sie ist die Unterlage der kirchlichen Freiheit, oder des vom Staate anerkannten Rechts, daß sich, unter der Ober— aufsicht und dem Schutze des Staates, kirchliche Ge⸗ meinden zu Einem und demselben religiosen Lehrbe⸗ griffe und Cultus bilden und vereinigen dürfen.
Die bürgerliche Freiheit dagegen besteht in der völligen persönlichen Selbstständigkeit und Sicher—
heit des einzelnen Staatsbürgers innerhalb seines
äußern Wirkungskreises unter dem Schutze der Staats⸗
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