te, wäh⸗ kwandten deshalb rgl. dar⸗ e lineae e. Erl. istoteles, schaft, ber Loß, S. 77 f sorgte die ten leitete wtgeschif eziehung prach sh fremdet en zu ge⸗ von ihm e Unter⸗ Staats⸗ borzüͤglich iche Ein⸗ daß der ͤßig er⸗ nträglich bei den nur daß jer gegen etheilung die Ple⸗ waken. t geschch ofliciis, beit es
Volkswirthschaft. 17
mit der Bürgerehre vereinbar sey, mit Betreibung der Gewerbe und des Handels sich zu beschäftigen, wobei er der allgemeinen Meinung folgt, daß auf allen Handwerkern und Krämern Schmutz und Niedrigkeit hafte, und blos der Großhandel Ach— tung verdiene, wenn der Großhändler, für seinen Gewinn, liegende Güter erkaufe, und dadurch seinem Vermoögen Dauer und Nutzen gebe.(S. Lotz, am a. O. S. 85 ff.)—
Im Mittelalter, das mit dem Umsturze des römischen Westreichs durch die teutschen Völker— schaften begann, konnte aus Gründen, welche die Geschichte dieser Zeit bestimmt vergegenwärtigt, für die wissenschaftliche Gestalt der Staatswirth— schaft nichts geschehen. Allein das Eigenthüm— liche des Mittelalters, im Gegensatze der Welt des Alterthums, dringt sich auf, daß, nach dem Grund— charakter des Lehnswesens, die Betreibung landwinhschaftlicher Thätigkeit verächtlich und Sache der Leibeignen und Eigenhörigen, dage— gen aber, bei der Ausbildung der städtischen Verfassungen, die Betreibung der Gewerbe und des Handels nicht blos mit Wohlstand und Reichthum, sondern auch mit Ehre verbunden
war. Es war die Zeit, wo das in sich fest
geründete Zunft- und Innungswesen entstand, und der eigentliche Reichthum nicht bei dem Be— sitzer und Bearbeiter der Landgüter, sondern in der Mitte der städtischen Handwerker und Käuf— leute getroffen ward. Doch zeigte auch bereits der höhere Wohlstand der niederländischen Städte in diesem Zeitalter, daß er eine Folge der liberalern Ansichten derselben im Gewerbs- und Handelsleben war(vergl. Lotz, a. a. O. S. 93.).— Unver⸗ II. ö 2
2


