10 Volkswirthschaft.
Landwirthschaft die erste Stelle behauptete, wäh— rend nur die Sklaven und die Schutzverwandten in den Städten die Gewerbe trieben, die deshalb als verächtlich betrachtet wurden.— Vergl. dar— über: Car. Dan. Henr. Rau, primae lineae historiae politices s. civilis doctrinae. Erl. 1816. 8. und dessen Fenophon und Aristoteles, in s. Ansichten der Volkswirthschaft, Leipz. 1821. 8. S. 3— 21; besonders aber Lotz, Handb. der Staatswirthschaft Th. 1., S. 77 ff. „Die Arbeiten der Hauswirchschaft besorgte die Hausfrau; die landwirthschaftlichen Arbeiten leitete zunächst der Sklavenvoigt. Das Hauptgeschäft des eigentlichen griechischen Bürgers in Beziehung auf Gütererwerb, Besitz und Gebrauch sprach sich nur darin aus, daß er von dem Ertrage fremder Arbeit lebte, und damit den Obliegenheiten zu ge— nügen suchte, welche das Bürgerthum von ihm forderte. Darum sind denn auch die Unter— suchungen der Griechen im Gebiete der Staats— wirthschaftslehre immer zunächst und vorzüglich nur darauf gerichtet, wie die wirthschaftliche Ein— richtung des Hauswesens so zu treffen sey, daß der Dienst des Sklavenvolkes möglichst regelmäßig er— folge, und für dessen Gebieter möglichst einträglich sey.“— Bei den Römern ging, wie bei den Griechen, der Mensch im Bürger unter; nur daß die wiederhohlten Anstrebungen der Plebejer gegen die Patricier und die geforderte gleiche Vertheilung der Staatsländereien es bestätigen, daß die Ple— bejer nicht gleichgültig gegen Güterbesitz waren. Für die Staatswirthschaft als Wissenschaft geschah bei den Römern nichts; denn Cicero(de officiis, I. 1. c. 42.) gedenkt nur der Frage, wie weit es
äPRSRFRERERDRDRRIRFPIRRRRRRRRPR‚‚RD‚.‚‚‚e‚‚D‚eeDDDeeeeeeeeeeDD--


