Teil eines Werkes 
2 (1823) Volkswirthschaft, Staatswirthschaft und Finanzwissenschaft, und Polizeiwissenschaft / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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tionalen zu dem Allgemeinen auf; theils verban⸗ den sie durchgehends die Lehre von der sittlichen und wirthschaftlichen Einrichtung des Privatlebens(die Ethik und Oekonomik) mit der Staatswissen⸗ schaft(Politik), die zunächst auf Städteorgani⸗ sation beschränkt blieb; theils war das Staatsleben des Alterthums selbst von einer solchen Beschaffen heit, daß an die umschließende Darstellung so vieler Gegenstände, über welche sich die Staats wirthschaft unsrer Zeit verbreitet, nicht gedacht werden konnte. So ist nach Renophon(im Oeconomicus Cap. 2 und 10.) die Bestim⸗ mung der Oekonomie, den Menschen zu lehren, wie er seine Gütermasse vermehren könne; er rech net aber zu diesen Gütern blos die für die indivi duellen Zwecke brauchbaren Güter, wodurch alle für das Individuum unbrauchbare ausgeschlossen, und höchstens nur zum Tausche geeignet dargestellt werden. Bei dem Plato(de republica, lib. 2.) erscheint das Güterwesen überhaupt, und das Verhältniß des Menschen zum Erwerbe, Be⸗ sitze und Genusse der Güter, nur nach dem Verhält⸗ nisse des Menschen zum Staate. Weiter und selbstständiger verbreitete sich Aristoteles(Polit. I. 1. cap. 8 11.) darüber. Er unterschied ge⸗ nau zwischen dem natürlichen Reichthume, be stehend in den Vorräthen der zum Leben und Wohl⸗ seyn nützlichen Naturproducte, und dem Geld reichthume, gewonnen durch den Handel. Nur der er ste gilt ihm als wahrer Reichthum; der Geldreichthum steht jenem bei weitem nach. Den Hauptausschlag bei den Griechen gab aber die aus ihrem Staatsleben hervorgegängene öffent liche Meinung, in welcher der Ländbesitz und die