Da jedes dieser Systeme auf ganz eigenthüm⸗ lichen— wesentlich von einander abweichenden— Grundsätzen beruht, und wie in der Theorie, so
auch in der Praxis, d. h. in der Anwendung auf⸗
die Quellen, Bedingungen und Wirkungen der Volks⸗ thätigkeit und des Volksvermögens, von den beiden andern sich unterscheidet; so ist es nöthig und zweck⸗
mäßig, diese drei Systeme sogleich in der Ein⸗
leitung in die Volks⸗ und Staatswirth⸗ schaft nach kurzen Umrissen, und verbunden mit einer Prüfung ihrer Grundsätze und Lehren, dar⸗ zustellen, weil das im wissenschaftlichen Zusammen⸗ hange aufzustellende System der Volkswirthschaft theils auf viele Lehren derselben sich gründet; theils diese Lehren als bekannt voraussetzt, und auf dieselben bald bestätigend, bald prüfend, bald verwerfend zu⸗ rückweiset; theils erst nach der wissenschaftlichen Durchbildung, Erweiterung und Vervollkommnung des Smithischen Systems möglich ward. Denn namentlich auf teutschem Boden erhielt die Volks⸗ wirthschaft, nach ihrer Eigenthümlichkeit, Selbststän⸗
digkeit und innern Durchbildung, durch Forscher
wie Sartorius, Hufeland, v. Jakob, v. Soden, Lotz und andere, ihre gegenwärtige wissen— schaftliche Gestalt.— Es wird daher mit der Dar— stellung dieser drei Systeme zugleich die wichtigere, dahin gehörende Literatur verbunden.
Unter den Griechen, wo der Mensch in dem Bürger unterging, finden sich beim Renophon, Plato und Aristoteles die ersten Spuren wissenschaftlicher Untersuchungen über Staatswirth⸗ schaft. Allein hervorgegangen aus der Eigenthüm⸗ lichkeit und Oertlichkeit der griechischen Staats⸗ formen, stiegen sie theils zu wenig von dem Na⸗
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