10 Volkswirthschaft. W' stellen müsse; allein beide trennten sich in der 90 Grundbestimmung und Ausführung der neuen 15 N Wissenschaft wesentlich von einander. Im C Allgemeinen kann hier nur bemerkt werden, daß Bb v. Jakobtheils bei der Durchbildung der Wis— Inft senschaft der Erfahrung und den Ergebnissen des ben wirklichen Lebens weit näher blieb, als der Graf von Soden, welcher die Nationalökonomie zu I y einer völlig reinen Vernunftwissenschaft erheben 0 wollte, theils auch die Grenze zwischen Volks— af und Staatswirthschaft weit schärfer hielt, als 160 Soden, der, unter dem fortlaufenden allgemeinen f Titel der Nationalökonomie, in den folgenden Bän⸗ m1 den auch die Staatswirthschaft, die Finanzwissen⸗ 90 schaft, die Polizeiwissenschaft, die Staatsnational—⸗ ö duch bildung u. s. w. behandelte. ee dauer 4. Mus Verhältniß der Volkswirthschaft zur an Staatswirthschaft und Finanzwissen⸗ E sch aft. NAnde Nach der Begründung der wissenschaftlichen fiine, Selbstständigkeit der Volkswirthschaft, und nach der aachd genauen Ausmittelung ihres eigenthümlichen Begrif⸗ tigke fes, ihres Zweckes, Inhalts und Umfar ges, ist es pill nicht schwer, ihr Verhältniß zu der Staats⸗-— Beis wirthschaft und Finanzwissenschaft auf⸗ Verv
zustellen. Wenn der Mensch in der Volkswirthschaft noch unabhängig von den Banden des bürgerlichen Wesens und blos nach der Anwendung seiner Freiheit schast auf die Wahl seines Berufes und auf die Aeußerung die beif seiner Thätigkeit im Verkehre mit den übrigen Indi⸗ ob ibe
viduen eines Volkes zur Verwirklichung des Zwecke Hn Ci
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