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Volkswirthschaft. 9
rungen sich vermehrten, und man das Bedürfniß einer bestimmten Grenzscheide und wis⸗ senschaftlichen Trennung der staatswirth— schaftlichen Grundsätze von den blos empirischen Lehren der Kameralwissenschaft fühlte; da entstand die selbstständige Form der Staatswirthschaft, und ihre wissenschaftliche Sonderung von der Kameral— wissenschaft, deren Gebiet seit der Zeit schärfer be— grenzt ward(Th. 1. Allg. Einl.§. 6.). Allein innerhalb des Gebietes der Staatswirthschaft, be— sonders seit der Begründung des Systems der Physiokraten und des von Adam Smith, waren viele, ihrer Natur nach, völlig verschiedene Untersuchungen, namentlich über Volksvermögen und Staatsvermögen, und über den positiven oder negativen Einfluß der Regierung im Staate auf die Leitung der Volksthätigkeit und des Volksver— mögens, so häufig erörtert, und bald mit einander verwechselt, bald von einander getrennt darge— stellt worden, daß es endlich nöthig ward, die Volkswirthschaft völlig von der Staats— wirthschaft zu scheiden, und sie zu einer selbstständigen Form zu erheben. Dies geschah im Jahre 1805, zu gleicher Zeit, obgleich völlig un— abhängig von einänder, von den beiden teutschen ausgezeichneten Gelehrten v. Jakob und Graf Soden. Beide gaben ihren Werken(welche in der Literatur der Wissenschaft aufgeführt werden,) den Namen: Nationalökonomie; beide stimm— ten darin überein, daß fortan die bisherige Ver— mischung der Volks- und Staatswirthschaft nicht mehr bestehen könne, und daß die Volkswirthschaft die Gesammtthätigkeit der Individuen eines Vol—
kes, noch außerhalb des Lebens im Staate, dar—


