Teil eines Werkes 
2 (1823) Volkswirthschaft, Staatswirthschaft und Finanzwissenschaft, und Polizeiwissenschaft / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

otelt, von ft des näßige ie nut bschast e der zweck inen tund ft nen⸗ onal⸗

schaft O Fest⸗ t elei⸗ stweder schaft⸗ ehren, ndigen, ion, in rt und Die deren nn da⸗ Hfche, uf Be⸗ so auf ßlichen Hebiete Indivi⸗ sinn⸗ Be⸗ voll

Volkswirthschaft.

kommnung seines irdischen Daseyns durch Genuß der Glückseligkeit, entweder die ur sprüngliche Richtung der individuellen Kräfte, oder die Erziehung, oder die Oertlichkeit der Verhältnisse entscheiden, ob die Thätigkeit des Menschen zunächst auf den Anbau des Bodens, oder auf den Gewerbs fleiß, oder auf den Handel, oder auf den Anbau der Wissenschaft und der Kunst, oder auf Dienstleistungen für Andere, oder auf Dienstleistungen für die Auf⸗ rechthaltung der ganzen vertragsmäßig verbundenen Gesellschaft gerichtet ist. Alles nun, was das In⸗ dividuum durch seine vernunftgemäße änhaltende Thätigkeit erstrebt, bildet den Kreis und Um fang seiner Wirthschaft, so wie den Kreis und Umfang

seines Vermögens, und, nach demselben Maasstabe weil nämlich die Wirthschaft eines

Volkes aus der Wirthschaft aller seiner Individuen besteht wird durch die vernunftgemäße fortge setzte Thätigkeit aller Individuen eines ganzen Volkes der Kreis und Umfang der Volkswirth⸗ schaft und des Volksvermögens gebildet. Die wissenschaftliche Darstellung der Volkswirthschaft muß daher zeigen, aus welchen Quellen die Volkswirth schaft entspringe, auf welchen Bedingungen der Volkswohlstand und das Volksvermögen beruhe, und wie dieses Vermögen für den Genuß der Individuen und des ganzen Volkes vermehrt, vertheilt und verwendet werden könne und solle.

2 Hortsehunz.

Die Wohlfahrt und Glückseligkeit der Individuen und des Gänzen, unter der Bedingung der Herrschaft