Teil eines Werkes 
1 (1823) Natur- und Völkerrecht, Staats- und Staatenrecht und Staatskunst / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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Staatskunst. 54.

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schaftlichkeit durchgeführte Abschaffung und Zerstörung der ins öffentliche Leben übergegangenen Verbesserun⸗ gen. Denn mag diese Abschaffung und Zerstörung entweder eine bereits angenommene neue Verfassung, oder eine veränderte Regierungsform, oder die Umge staltung der Hauptgegenstände der Verwaltung die Gerechtigkeitspflege, die Polizei, das Finanzwesen, oder die Organisation der bewafneten Macht be treffen; so greift doch thatsachlich die Herstellung des Vormalsbestandenen so tief in alle Verhältnisse des öffentlichen Staatslebens und selbst des häuslichen bürgerlichen Lebens ein, daß Tausende dadurch nicht blos in ihrer Ueberzeugung, sondern auch in ihren wohlerworbeten Rechten, in ihrem rechtmäßigen Be sitzthume und in ihrem Wohlstande für immer gestört und gefährdet werden. Nothwendig müssen daher, mit der Anwendung des Reactionssystems, Unzufrie denheit und Gährungen, nicht selten Partheikämpfe, und selbst widerrechtliche und leidenschaftliche Auf wallungen und Anstrebungen des gereizten Volksgei stes zusammenhängen, die, weil sie nur durch gewalt same Mittel beschwichtigt werden können, nicht selten die Unzufriedenheit und Erbitterung steigern, welche um so gefährlicher für die Zukunft wird, je mehr sie geschreckt durch die Gewalt in die Verborgen heit sich zurückzieht.

Je stärker aber die Geschichte in unzähligen Bei spielen die mit der Anwendung des Reactionssystems verbundenen bedenklichen Folgen vergegenwärtigt, die entweder sogleich in aufwogenden innern Stur men, oder in einer allmähligen Entkräftung des ganzen innern Staatslebens, und in dem unauf⸗ haltbaren Sinken des ganzen Staatsorganismus sich ankündigen; desto wichtiger wird es für die Staats⸗

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