Teil eines Werkes 
1 (1823) Natur- und Völkerrecht, Staats- und Staatenrecht und Staatskunst / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
Einzelbild herunterladen

=

I.. ⏑U

Staatskunst. 541

zum Bessern fortschreite, oder, nach einigen ge machten Fortschritten, wieder rückwärts gehe(denn ein Stillstand zwischen Vorwärts und Rückwärts ist nur scheinbar, und in der Geisterwelt so wenig vor handen, wie in der Natur)), ist nicht ohne Schwie rigkeit zu entscheiden, besonders wenn der beschränkte Blick dabei auf einzelnen Reichen und Staaten, und auf einzelnen Zeiträumen haftet; denn unser Geschlecht, im Ganzen und Großen gefaßt, dürfte doch in intellectueller, bürgerlicher, religioser und sittlicher Hinsicht im 19ten ehristlichen Jahr hunderte höher stehen, als die Welt des Alterthums im gefeierten Zeitalter des Perikles, der Antonine, des Ulpians, des Al Mamum, Karls des Großen und Karls des fünften! Daß aber, nach den sechs tausendjährigen Forderungen der Vernunft, des älte sten Bürgen des Göttlichen im Menschen, unser gan zes Geschlecht, wie das Individuum, mi cht rückwärts, sondern vorwärts schreiten solle, hat selbst der bodenloseste Mysticismus und die kühnste Diplomatie nicht wegläugnen können! Denn so lange Paulus Recht behält, daß wir göttlichen Geschlechts sind, ist die Bewährung dieses göttlichen Ursprungs und die Annäherung an den unendlichen Geist nur durch Fortschritt zum Bessern möglich.

Zu diesem Fortschritte gehört aber wesentlich auch der zum Bessern fortschreitende Organismus des Staates, vermittelst zeitgemäßer Reformen(§. 52. und 53.), weil nur das Leben im Staate der einzig rechtliche äußere Zustand für Wesen unsrer Art ist, und der Staat, aus diesem Standpuncte be trachtet, nicht blos als Rechtsanstalt, sondetn auch als Entwickelungs- und Fortbildungsanstalt des in