Teil eines Werkes 
1 (1823) Natur- und Völkerrecht, Staats- und Staatenrecht und Staatskunst / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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Allgemeine Einleitung in die

gesammten Staatswissenschaften.

1. Begriff der Staatswissenschaften.

E⸗ gibt einen Kreis von Wissenschaften, welche man zum Unterschiede von allen andern wissen schaftlichen Gebieten die Staatswissenschaf⸗ ten nennt. Das Eigenthümliche derselben besteht darin, daß die Idee des Staates in jeder dieser Wissenschaften den Grundbegriff der selben bildet, und die Verschiedenheit der einzelnen Staatswissenschaften, nach ihrem selbst⸗ ständigen Charakter und nach ihrer gegenseitigen Grenzbestimmung, zunächst auf der Art und Weise beruht, wie der Grundbegriff des Staa tes in dem Mittelpuncte der wissenschaftlichen Dar stellung nach gewissen wesentlichen Bestimmungen er scheint, durch welche die eine Staatswissenschaft, in Hinsicht auf ihre Begründung, auf ihre Eintheilung, auf ihren Umfang und auf ihre systematische Durch fuüͤhrung, sich von jeder andern Staatswissenschaft unterscheidet. I. 1