Teil eines Werkes 
2 (1821) Zweiter Band, enthaltend die Lehre von der Forstbeschützung ...
Entstehung
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Es wird dies dadurch am besten verhindert, wenn man die Einrichtung trifft, daß niemand von der An* legung des Feuers einen Gewinn haben kann. Deß 90 0 halb darf nicht erlaubt seyn, daß Hirten einen Brand 50½ z fleck behüthen dürfen, und die Holzbestände müssen 0 18 stets so controllirt werden, daß kein Defect von ir ur gend einer Bedeutung zu fürchten ist. fiit

Aus Zufall kann Feuer entstehen durch den%½ Blitz, durch, nicht beachtetes und nicht ausge W in löschtes Feuer der Arbeiter ꝛc. im Walde, durch Ru verlornes Feuer bei dem Tabakrauchen, durch Schie 0 unn ßen, durch die Köhler. Alles was die zufällige Ent x stehung von Feuer bewirken könnte, muß durch sorg ö fältig aufrecht erhältene Polizei-Gesetze untersagt wer den, so weit diese es umfassen können; da dies jedoch 0 0 allein nicht hinreicht, so sind sorgfältige Vorkehrungen i vn zu treffen, daß das Feuer, wenn es entstanden ist, n nicht um sich greifen und beträchtlichen Schaden thun I4 l kann.

Vorschriften zur Verhüthung des Auskommens ö des Feuers sind: UAI

daß bei trocknem Wetter kein Feuer im Walde, und vorzüglich nicht an gefährlichen Stellen, auf Schlä Ie gen, wo viel Abraum liegt, nahe an jungen Dickun gen, worin viele dürre Reiser sind, wo trocknes Moos I0 und Laub ist, und trocknen Torfbrüchern u. s. w. ge Waun macht werde; IN

daß niemand ohne festen Feuerdeckel Tabak rau- 11

che, da dies eher zu erhalten seyn wird, als das gänz⸗ E liche Unterlassen des Tabakrauchens; H

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