Teil eines Werkes 
5 (1811) Staatswirthschaft. 5
Entstehung
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in sofern es zu Beförderung des Commerei erforderlich ist, auch im Friedrich- Wilhelms- Graben, und dem Plauenschen Kanal ,- sollen ermäßiget, und dieserhalb das Nöthige ver- fügt werden.

6. 3«+ Die Tabaks- Impostgelder, welche bisher zur Pensionirung der" vormaligen Ta- bafks--Officianten in einigen Provinzen haben bezahlt werden müssen, sollen, vom Isten Januar 1806, an, aufhören, und von da aun feine dergleichen Tabaks- Impostgelder weiter erhoben werden.

6. 4. Vom 1sten Januar 1806 an, soll bei den Salz- Verfaufspreißen kein Gold, und kein Agio von Gold mehr gefordert und bee zahlet werden, vielmehr wollen Wir, zur Exr- leichterung der Käufer, gestatten, daß von den Verkaufspreißen Zwei Drittheil in Cou- rant, und» Ein Drittheil in Münze bezahlet werden fönnen.

6. 5- Dagegen soll in den Provinzen Kurmatk, Neumark, Pommern, Ostpreußen, Litthauen, Westpreußen, Negßdistrikt, Neu- Osipreußen und Südpreußen, eine Salzpreiß- Erhöhung von 1 Pf. pro Pfund von dem ge- sammten Konsumtionsquantum dieser Provin- zen, vom Isien Januar 1806 an, Statt finden.

Da indessen in diesen Provinzen anjett eine Verschiedenheit der Salz- Verkaufspreiße nicht nur von Provinz zu Provinz, sondern Raith in"den Provinzen selbst, Statt findet,

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