Teil eines Werkes 
5 (1811) Staatswirthschaft. 5
Entstehung
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407 einn| 5 kaufspreißen in Unsern gesammten Staaten eine iti: Erhöhung, vorzunehmen; jedoch mit Ausschluß

| des Herzogthums Schlesien und der Grasschaft et Auf:| GSlaß, imgleichen der westphälischen und frän- Poing| fischen Provinzen, woselbst die Salz- Ver- nN Yo raufspreiße zum Theil schon höher als in an- , M| dern Provinzen stehen. abw| Wir verorduen daher hiermit Folgendes? nothig 6 1. Die bigherigen Land- Binnenzölle fen Io und die bei dem Uebergange von einer Pro- Prot: vinz in die andere zu entrichtenden Landzölle

in sämmtlichen alten Provinzen der Monat<hie,

ung des| exclusive Schlesien und der Grafschaft Slaß,

ung des| auch Franken, sollen vom Ersten Januar 1806

en, die an aufhören, und das innere Verkehr soll von

1 My: diefen Vrovinzial= und Binnen- Landzöllen

' de| gänzlich"befreiet seyn.

m eb Unter diesen aufgehobenen Landzöllen sind

uo jedo< nicht begriffen die

wn|:;

tene|| an den Grenzen Unsers Reichs: gegen | das Ausland zu entrichtenden Grenz-,

men des Ein- und Ausgangszölle,

so muß

fene Int| Diese sollen nicht uur überall beibehalten, son- | dern auch die hierüber ergangenen Zollrollen,

an Gal): Seitens Unsers Accise- Departements, revidi-

1 Fasst xet und dergestalt eingerichtet werden, daß die

in den vom Transito- und Speditionsverkehr bisher

die auf: eingefommenen Sraatsgeinkünfte sicher gestellet

erw| 8 werden. EE;;

(3- Det 6. 2» Die Abgaben im Finowkanal, und,