407 einn| 5 kaufspreißen in Unsern gesammten Staaten eine iti: Erhöhung, vorzunehmen; jedoch mit Ausschluß
| des Herzogthums Schlesien und der Grasschaft et Auf:| GSlaß, imgleichen der westphälischen und frän- Poing| fischen Provinzen, woselbst die Salz- Ver- nN Yo raufspreiße zum Theil schon höher als in an- , M| dern Provinzen stehen. abw| Wir verorduen daher hiermit Folgendes? nothig 6 1. Die bigherigen Land- Binnenzölle fen Io und die bei dem Uebergange von einer Pro- Prot: vinz in die andere zu entrichtenden Landzölle
in sämmtlichen alten Provinzen der Monat<hie,
ung des| exclusive Schlesien und der Grafschaft Slaß,
ung des| auch Franken, sollen vom Ersten Januar 1806
en, die an aufhören, und das innere Verkehr soll von
1 My: diefen Vrovinzial= und“ Binnen- Landzöllen
' de| gänzlich"befreiet seyn.
„m eb Unter diesen aufgehobenen Landzöllen sind
uo jedo< nicht begriffen die
wn|:;
tene|| an den Grenzen Unsers Reichs: gegen | das Ausland zu entrichtenden Grenz-,
men des Ein- und Ausgangszölle,
so muß
fene Int| Diese sollen nicht uur überall beibehalten, son- | dern auch die hierüber ergangenen Zollrollen,
an Gal): Seitens Unsers Accise- Departements, revidi-
1 Fasst xet und dergestalt eingerichtet werden, daß die
in den vom Transito- und Speditionsverkehr bisher
die auf: eingefommenen Sraatsgeinkünfte sicher gestellet
erw| 8 werden. EE;;
(3- Det 6. 2» Die Abgaben im Finowkanal, und,


