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nenzöllen, und- von den bei dem UUebergatge von einer Provinz in die andece zu entrichten- den Landzvüen zu befreien.
Wir haven daher beschlossen, mit der Auf- hebung dieser Land-, Binnen- und Provin- zialzölle gegenwärtig in den Provinzen Poit- mern, Neumark, Kurmark, Magdeburg, Hal- bersiadt, Mansfeld und Hohenstein, als wo- selbst deren Abschaffung vorzugsweise ndthbig ist, den Anfang zu machen, und behalten Uns vor, diese Wohlthat auch den übrigen Provin- zen angedeihen zu lassen.
Ferner haben Wir, zur Beförderung des inneren Landesverkehrs und Erleichterung des gesammten Pablikums, Uns entschlossen, die Abgaben bei den in der Kurmark und im Mag- deburgsc<hen angelegten Kanälen, besonders dein Finowkanal, zu ermäßigen; auch den von ei- nigen Provinzen zu erlegenden Tabaks- Jmpost abzuschaffen, nicht minder die das Publikum belästigende Erlegung eines Theils der Salz- kaufgelder in Golde, aufzuheben.
Da indessen das öFentliche Einkommen des Staats nicht geschmälert werden darf, so muß derseibe dafür auf eine andere angemessene Art entschädiget werden.
Um nun den jeßigen Ausfall bei den Salz- Einfünften zu de>en, die öffentlichen Kassen zur Bestreitung der Mehrausgaben in den Stand zu setzen, und einen Ersaß für die auf- zuhebenden lästigen Abgaben zu gewähren, se- hen Wir Uns genöthiget, mit den Salz- Ver-
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