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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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flamation zu erlassen, die Jedwedem verbot, weißes Tuch, gefärbtes Tuch, aus weiß gefärbtes und gepreßtes Tuch, spanisch Tuch, Bayes, Kerseys, Perpetuanos, Striek-Waaren oder irgend ein an- deres Wollen- Fabrikat nach irgend einem Theile Deutschlands oder der 17 Provinzen der Nie- derlande auszuführen z davon waren nur die Märkte und Stapelpläße der besagten Kompagnie ausgenommen.=- Den walloner) italienischen und holländischen Protestanten- Manufakturen, die sich in Norwich, Canterbury, Sandwich!c: niedergelässen hatten, war es bis dahin frei überlassen worden, ihrer eigenen Meinungen wegen, Religion und Goktesdienst beizubehalten; doch wurden jeßt ihre Kinder durch den Landes- Erzbischof von Canterbury aufgefordert, in, die Parochial- Kirchen zu gehen.=- Die Folge dieser Kirchen- Tyrannei war(nach Roger Coke's Geschichte des Hofes und Staates Englands), daß 140 Familien nach Holland auswanderten, wo sie demselben die rt der Woll- Manufaktur lehrten, was den Engländern vielen Nachtheil brachte.=- Ohne Zwei- fel werden stets gleiche Ursachen gleiche Effekte hervorbringen.=;

1635. Der König verordnete, daß den Wollgarn- Webern 2c. auf jeden ihm zufommenden Schilling zwei Pence vorgeschossen würden.=- Auch stellte er einen Beamten an, um in jeder Grafschaft die Garn-Winden aufzusuchen, Aufsicht darüber zu führen, sie zu versiegeln, und die Namen der Eigenthümer in ein Buch einzutragen.=- Diese Winden sollten alle von gleicher Größe seyn, um die Güte oder die Fehler- des Garnes gleich zu erkennen.(Foedera V. XIX. P+. 730.)?!

1639. Da der König erfuhr, daß verschiedene Kaufleute, kroß seiner Proflamation aus leß- tem Jahre, mit dem Handel von Wollen-Waaren nach anderen Häfen Deutschlands und der Niederlande, als die besagten Markt-- und. Stapelpläße der Handels- Kompagnie, fortfuhren, so erneuerte er diese Proflamation, und prolongirte die ihnen früher bewilligte Zeit, ihre Freiheiten in der Kompagnie beizubehalten 3 auch verbot er streng die Exportation von Wolle, Wollfellen und Wollengarn, da die Wollen-Manufakturen in. großem Verfall waren.(Yoedera YV. XX. P- 342.);

* 1647. Die Lords und die Gemeinen des englischen Parlaments verboten jeßt weislich die Exportation englischer Wolle.=- Auch erließen sie eine Proklamation, um die Privilegien der Han- dels- Kompagnie aufrecht zu erhalten.?;

Nicolas Cadeau und andere Franzosen hatten Patente auf 20 Jahr, um in Sedan schwarz und gefärbt Tuch dem holländischen von spanischer Wolle gleich zu fabriciren.

1651. Dem.englischen Unterhause ward in diesem Jahre ein Projekt vorgelegt, um vom

spanischen Hofe den Ver- und Ankauf aller spanischen Wolle zu erhalten.= Der, welcher das.

Projekt gemacht hatte, bemerkte, daß dieser Vorschlag zum alleinigen Anfauf die holländischen Woll- Manufakturen total auflösen würde, da fie in den leßken Jahren durch die spanische Wolle be- trächtlich gestiegen wären den Verfauf aller feinen englischen Tuche in Holland; Frankreich und den östlichen Ländern verhindert, und aus England eine große Anzahl Weber, Färber und Tucharbeifer gezogen haben, die sich jeßt in Leyden und anderen holländischen Städten niedergelassen;