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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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4) Welches sind die Preise des Färbens?;;

5) Sind die Wollentuch-Preise über See durch Verordnungen 2c. der Handels- Kompagnie im Preise gestiegen?-;

6) Zu wie fern können Handels- Kompagnien dem Handel nachtheilig oder nicht nachtheilig werden?

Auch wie es zu bewerkstelligen seyn könnte, daß Tuch und andere aus britischer. Wolle

fabricirte Stoffe ällgemeiner durch die englischen Unterthanen getragen werden.'

1624. Während der Regierung Königs James I. fingen die Holländer die Fabrikation fei- ner Wollenkuche an, und kamen daher mit dem englischen Wollhandel in den Niederlanden und an anderen Orten so in Konfurrenz, daß in den lekten Jahren der Regierung dieses Königs dem - Parlament ein Certifikat übergeben wurde, wonach in diesem Jahre 25,090 Stück Tuch in Hol- land fabricixe worden waren.-- Hierauf entschied das Haus der Gemeinen, daß es eine Bes "schwerde für die Handels- Kompagnie sey, daß ein Import auf Tuch geseßt sey, daß damit nicht fortgefahren werden könne, und daß alle Kaufleute und diese Kompagnie, sowohl nach Nor- den als Westen, Dozens, Kersies und neu Tuch ausführen können, auch daß andere Kaufleute außer der Kompagnie frei mit gefärbtem und appretirten und allen Sorten Tuch in Deutschland

und den andern Ländern handeln können.;

-"1630. König Carl bestätigte die Proklamation seines Vaters gegen die Exporkation von Wolle, Wollfellen und Wollgarn gegen Strafe der Konfiskation 2c., um. die englischen Woll- Mqa-. nufakturen aufzumuntern 3 auch verordnete er, um den Absaß des Tuches im Lande mehr zu ver» breiten, daß schwarzes Tuch und andere bei Begräbnissen übliche Stoffe nur aus inländischer Wolle fabricirt werden sollten.=- Da das unächte Färben des Tuches und anderer Stoffe dessen Ver- kauf verhinderte, so sollte Niemand dazu Färbeholz(logwood) oder Schwarzholz(blackwood) gebrauchen.(Foedera V. XIX. p. 155.)

König Carl ernännte eine Kommission, und erwähnt bei dieser Gelegenheit, daß der Kauf: manns- Kompagnie bedeutende Geldabzüge von Personen, mit denen sie über See handeln, gemacht würden, da Defekte im weißen Tuche Hinsichts der Länge, Breite und des Gewichts gefunden ' würden: dadurch würde das englische Tuch im Auslande gering geschäßt; deshalb seßte er Kon missarien an, die in den Grafschaften Somerset, Wilts, Gloucester und Oxon darauf halten sollten, daß die Statute jur richtigen Bearbeitung des Tuches in Anwendung gebracht würden /- und daß die Aufseher 2c. ihre Schuldigkeit thäten.(Foedera V. XIX. p. 219.)

:4633. Der König erließ eine lange Proklamation, um allen Betrug beim Weben, Färben, Pressen, Ausdehnen, Besiegeln, Messen 2c. des Wollentuches zu verhindernz da die meisten später wiederholt oder verändert wurden, so wollen wir sie hier nicht einzeln aufführen.(Foedera YV. XIX. p. 445.); j

1634. Wir finden, daß die Handels- Kompagnie in England, in diesem Jahre, genug In- teresse einflößte(wahrscheinlich durch Hülfe ihres Beutels), um den König zu bewegen, eine Pro-