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Grundsätze zur Verfertigung und Beurtheilung richtiger Pacht-Anschläge über alle Zweige der Landwirthschaft für Domainen-Cammern, Gutsbesitzer und Pachtbeamten : nebst dazu dienlichen Mustern / vom Ober-Landesöconomie-Commissair Johann Friedrich Meyer in Celle. Mit einer Vorrede von Albrecht Thaer auf Mögelin Königlich-Preußischem Staatsrathe der Section der Gewerbs-Policei [et]c. [et]c.
Entstehung
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Der Herr Verfasser ist unter Beschäftigungen dieser Art grau geworden, und hat sein thätiges Leben ganz der landwirthschaftlichen Rechenkfunst gewid- met,== nie mechanisch, sondern in allen und jeden Fällen mit angestrengter Ueberlegung und mit dem Bestreben zur möglichsten Richtigkeit und Vollfom- menheit.=- Noch jekt hat er die Regsamkeit und die Empfänglichkeit eines jungen Mannes für alles Neue y Was gut und zutreffend ist, und leidet durch- aus nicht an der gewöhnlichen Steifigkeit alter Geschäfftsmänner, die sich in neue verbesserte Formen und Ansichten mehrentheils nicht zu finden wissen, oder nicht finden wollen. Auch dieses Werk giebt davon überzeugende Beweise.

Die größte Schwierigkeit bei Güteranschlägen ist wohl die: die eigent- liche Rente, den Pachtwerth oder Produit net des Guts von dem Profit, welcher aus der Wirthschaftsindustrie hervorgeht, und von den Gewerbszinsen, welche das angelegte Betriebscapital tragen muß, zu unterscheiden und beides von einander abzusondern. Wenige haben bisher die Nothwendigkeit dieser Absonderung klar eingesehen; aber man hat sie doch dunfel gefühlt. Deshalb hat man die Pachtanschläge, wenn man rechtliche Pächter haben oder halten wollte, entweder, wie man es nennt zy nach Billigkeit eingerichtet, d. h. alle Erträge geringer angeseßt, als man sie der Erfahrung nach im Durchschnitt

erwarten konnte; oder man hat die verfäuflichen Producte im Geldwerthe be---

trächtlich niedriger veranschlagt, als sie wirklich standen und nach Wahrschein? lichfeit in der Zufünft stehen würden. Dann hat man dem Pächter eine ge- wisjie Summe, theils zur Deckung des Risiko, theils zu seinem Unterhalte, gewisiermaaßen als Salarium für seine Administration ausgesegt, weiches aber für beides zusammen viel zu unbedeutend war, und für welche kein versiändiger und betriebsamer Pächter die Gefahr und die Last übernehmen konnte. Ueber-

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