Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1805) Grundsätze und Anleitung zum Bonitiren, wie auch zu andern bei der Gemeinheitstheilung und den Veranschlagungs-Geschäften vorkommenden Arbeiten / von Johann Friedrich Meyer
Entstehung
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Von der Heide, als Weide betrachtet.

Die Heide, als Weide betrachtet, kommt unter verschiedenen Ansichten vor. Wir finden sie in heiler Haut, da sie bloß zur Weide dient, An andern Orten sehen wir sie durch den Heid- Plaggen- und Bültenhieb, bald mehr, bald weni- ger verhauen. Die Wirkungen des Heid- und Plaggen- und Bültenhiebes verhal- ten sich, in Beziehung auf die Weide, nicht gleich, Nach dem Heidhiebe, wenn solcher wirthschaftlich geschiehet, und also nicht zu tief eindringt, kann man rech- nen, daß in fänf Jahren die volle Weide wieder da sey, obgleich die Heide selbst ihre völlige Zeitigung noch nicht wieder erhalten hat.- Beim Plaggen- und Bül: tenhiebe sind unter derselben Bedingung sechs bis sieben Jahre bis zur vollständi- zen Wiederherstellung der Weide erforderlich. Und zehn bis zwölf Jahre werden erfordert, bevor wieder Plaggen zu hauen stehen,

Nach diesen Bestimmungen sind die beiden nachfolgenden Tabellen dergestalt berechnet worden, daß, in Betracht des Wiederwachsens, der Weideverlust auf den durch den Heidhieb entblößten Räumen gleich 3 und auf den abgeplaggeten Stellen zu 55 angenommen worden. In der ersten senkrechten Reihe jeder Ta-

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- belle ist diejenige Morgenzahl angegeben, welche vom unbehauenen Boden auf eine

Kuhweide zu rechnen. In der Gemeinheitstheilungsordnung vom 25sten Jun. 1.802. ist dieserwegen 8. 63. vorgeschrieben worden, daß

der. gemeinschaftliche Weidegrund, welcher der Gegenstand der Theilung ist, durch erfahrne, als Taratoren zu beeidigende Hausbhälter, genau zu untersu <hen und mit Rücksicht auf dessen Verschiedenheit anzuschlagen, wie viel Mor gen des zu theilenden Bodens, nach seinem jekigen Zustande, ohne auf Plag: