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Rächdem der 2te Theil meines Tractats über die Gemeinheits theil lung,
und besonders seitdem die Gemeinheitstheilungs-Ordnung für das Für. stenthum Lüneburg die Presse verlassen hatte, und nun mit Eifer an mehrern Orten zugleich zur Theilung geschritten wurde, schien es mir ein nothwendiges Bedürfniß zu seyn, eine bessere Verfahrungsart beim Bonitiren, weil die bei diesem Geschäfte bisher beobachteten Grundsäge gar zu unzuverläßig sind, einzuführen.
Ein solches Princip aquszumitteln, das alle vfonomischen Fokde- rungen bei Abschäßung des wirthschaftlicheno Bdens erschöpft, war von jeher, und bleibt wohl für immer ein frommer Wunsch. Je mehr der Practiker dem Theoretiker sich zu nähern sucht, desio zeit- und Fost- spieliger wird die Ausrichtung des Geschäfts.
Der Theoretiker fordert, daß die innern Bestandtheile de8 Bodens untersucht, und darnach die Ertragswerthe, gleichsam a priori, be-


