Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1805) Grundsätze und Anleitung zum Bonitiren, wie auch zu andern bei der Gemeinheitstheilung und den Veranschlagungs-Geschäften vorkommenden Arbeiten / von Johann Friedrich Meyer
Entstehung
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tur seitdem daranf Statt gefunden hat. Auch sind zu dem beständenen Holze die mit bloßem Busche bewachsenen:Brücher in der Negel mitzurechnen. Wenn jedoch bei leßterem folgende Bestimmungen, zusammen genommen, eintreffen, daß sie

1) zu keiner Zeit von dem Vieh geschont zu werden brauchten;

2) zu feiner Zeit jemand darin Zuschläge angelegt, oder Forst- Culturen vorgenom men; und endlich

3) sie auch nicht in dem Umfange bestandener Forsten, sondern auf Pläßen in der Gemeinheit belegen;

alsdann sind sie zu dem bestandenen Holze nicht zu rechnen,

Das übrige, was das Geseß vom 25sten Jun. 1802. über diesen Punct noch enthält, habe ich oben bei den Brüchern schon beigebracht,

In der Tabelle Nro. I. kommt der Fall vor, da kein Unterholz vorhanden ist: in der zweiten ist auf Unterholz Rückicht genommen, und in der dritten ist von Zu- schlägen, Besaamungen und Heistereämpen, wie sie gleich nach aufgehobener Scho- nung und geschehener Wiedereröfnung zur Weide beschaffen sind, die Rede,

Unter Nro. IV. folgt eine Tabelle von der Weide in Tannen- und Fuhren: oder Fichten- Hölzern.

Mit der Weide in den Buchwaldungen ist es eine sehr mißliche Sache, weil, wenn dieses Holz ein gewisses Alter erreicht hat und geschlossen stehet, alle Weide verlohren gehet. Aus diesem Grunde habe ich mich nicht getrauet, eine Tabelle über diese Holzgattung aufzustellen. Hin und wieder werden die hier mitgetheilten,: für die übrigen Holzarten eingerichteten Tabellen auch bei dem Büchenholze zu gebrauchen stehen, und wenn das nicht ist, so müssen die Taxratoren ein solches Holz von Grund aus, in Beziehung auf die Weide, taxiren,

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